Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

3129 - Flurbereinigung Dornstadt-Temmenhausen (DB/A8), Planänderung 1 des Wege- und gewässerplans

13.03.2026

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Bei der Änderung handelt es sich um die geringfügige Verlegung einer Ausgleichsmaßnahme.

Flurbereinigung
Negative Vorprüfungen

Flurbereinigung Winden-Steinweiler

13.03.2026

Das Flurbereinigungsverfahren Winden-Steinweiler wurde am 01.07.2024 eingeleitet und hat eine Größe von ca. 70 ha. Es unterteilt sich in zwei Teilgebiete, eins südlich und eins östlich der Ortslage Winden. Der südliche Teilbereich ist überwiegend ackerbaulich geprägt, im östlichen Teil befinden sich vorrangig Grünlandnutzung und Waldflächen. Der östliche Teil liegt darüber hinaus größtenteils sowohl im FFH-Gebiet als auch im Vogelschutzgebiet, bei den Wiesen handelt es sich zum Teil um nach §30 BNatSchG geschützte Biotope sowie FFH-Lebensraumtypen. Ziel des Verfahrens ist es, den überregionalen Verbindungsweg zu sanieren und den aktuellen Nutzungsanforderungen entsprechend zu verbreitern. Die damit verbundenen Eingriffe in z.T. auch geschützte Biotopstrukturen werden funktional durch Neuanlage von artenreichem Grünland ausgeglichen.

Flurbereinigung

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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