Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Entnahme von Grundwasser durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH

12.03.2026

Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH hat bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Amt Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft – eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes für das Entnehmen von Grundwasser im Rahmen der Baumaßnahme Peutestraße 79 - Verlegung Kühlwassergraben und Oberflächenentwässerungssiel in Hamburg - Veddel beantragt. Zur Trockenhaltung der Baugruben werden gering wasserdurchlässige Trogbaugruben hergestellt und das eingeschlossene und nachströmende Grundwasser vorübergehend über eine offene Wasserhaltung und kleinräumig ergänzt durch Vakuumkleinfilterbrunnen abgesenkt. Das druckhaft anstehende Grundwasser unterhalb der hydraulischen Trennschicht wird mittels Schwerkraftbrunnen abgesenkt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Grundwasserentnahme eingestellt, so dass sich wieder natürliche Grundwasserverhältnisse entwickeln können. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Gesamtdauer von ca. 10 Monaten eine Grundwassermenge von maximal etwa 363.000 m³ zu fördern sein wird.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz der RWE Power AG, RWE Platz 2, 45141 Essen

12.03.2026

Auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8, 9 und 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung wird Folgendes bekannt gegeben: Die RWE Power AG beantragt bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde nach § 4 BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf dem Werksgelände in 50354 Hürth, Goldenbergstraße 2, Gemarkung Hürth, Flur 9, Flurstücke 140, 218, 4407, 4410, 4411, 4412 und 4495. Auslage der Antragsunterlagen: 23.09.2024 - 22.10.2024

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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