Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren Errichtung und Betrieb einer Deponie DK I/0 in Roitzsch

14.08.2026

Die Firma GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH, Berliner Straße 239, 06112 Halle (Saale) hat erstmalig am 22.01.2018 einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I mit einem Abschnitt der Klasse 0 am Standort Roitzsch gestellt. Die geplante Deponie umfasst eine Aufstandsfläche von insgesamt ca. 27,7 ha (DK I ca. 22,5 ha; DK 0 ca. 5,2 ha) mit einem konzeptionellen Ablagerungsvolumen von ca. 4,2 Mio. m³. Die maximale Höhe der Deponie soll ca. 124 m NHN (ca. 30 m ü. GOK) betragen. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück der GP Günter Papenburg AG - Gemarkung Roitzsch - Flur 1, Flurstück 16/8; Flur 2, Flurstücke 1/7 und 22/3 in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer bereits betriebenen Deponie der Klasse II realisiert werden. Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld (die untere Abfallbehörde) ist in diesem Planfeststellungsverfahren als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständig. Der Antrag wurde erstmals vom 01.03. bis 01.04.2021 öffentlich ausgelegt. Nach Sichtung der eingegangenen Einwendungen fand am 13. und 14.06.2022 der Erörterungstermin statt. Aufgrund von, in der Folge erforderlichen, Änderungen an den Antragsunterlagen sowie der, durch die Änderungen (Erstaufforstung) bedingten erstmaligen Betroffenheit der Gemeinde Schkopau (LK Saalekreis) ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Die Auslegung der vollständigen (Altantrag + neu erarbeitete Unterlagen) erfolgt im Zeitraum 17.08. bis 17.09.2026.

Abfalldeponien
Negative Vorprüfungen

Biogasanlage Möckern

14.08.2026

Die Betreibergesellschaft Biogasanlage Möckern GmbH (BBM) plant in Möckern eine we-sentliche Änderung ihrer geplanten Biogasanlage (BGA). Dabei wird die BBM durch das IBE - Ingenieurbüro Dr. Eckhof GmbH vertreten. Es ist ein Ersatzneubau für die eine bestehende Biogasanlage geplant, welche nördlich an die östlich von Möckern liegende Kläranlage angrenzt. Die Änderung bezieht sich lediglich auf die eingesetzten Inputstoffe. Die Zusammensetzung der Inputstoffe wird zu Gunsten von Geflügelmist verschoben und die maximale Gesamtmenge um 30 t/d erhöht. Der Zweck der Anlage ist weiterhin die Vergärung von nichtgefährlichen Abfällen zur Gewinnung von Biogas, Aufbereitung des Biogases zu Methan und die Gewinnung des Gärrestes als Düngemittel. Vorgesehen ist eine höhere Biogasproduktion, die sowohl eine höhere Biomethanproduktion als auch eine flexible Verstromung am Standort und neu auch einem nahen Geflügelschlachthof ermöglicht. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit der zu vergärenden Stoffe können diese sich zu einem gewissen Grad gegenseitig substituieren.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Lagerung von Stoffen und Gemischen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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