Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen im Windpark Garlipp III

29.08.2026

Die NeXtWind Windpark Beteiligung 31 GmbH & Co. KG, Kantstraße 164, 10623 Berlin beantragte am 30.04.2026 beim Landkreis Stendal als der zuständigen Genehmigungsbehörde die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 i.V.m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA) vom Typ Vestas V 162/5,6 MW (jeweils Gesamthöhe 229 m; Nabenhöhe 148 m; Rotordurchmesser 162 m; Nennleistung 5,6 MW) auf den Grundstücken in der Gemarkung Bismark, Flur 4, Flurstücke 35 und 74 sowie Gemarkung Garlipp, Flur 1, Flurstück 11 (Anlage gemäß Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Für das Vorhaben besteht gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Gemäß § 5 Abs. 1 UVPG erfolgte die Feststellung der UVP-Pflicht durch die Behörde. Die UVP ist unselbständiger Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Inbetriebnahme der WKA ist im II. Quartal 2028 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen in der Gemeinde Bollingstedt (Kreis Schleswig-Flensburg) G40/2026/055-058

28.08.2026

Die Firma Nord-Ostsee Energiepark GmbH & Co.KG, Bollinstedter Straße 22 in 24852 Langstedt beantragt die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) vom Typ Nordex N 163, mit einer Nabenhöhe von je 118 Metern, einem Rotordurchmesser von je 163 Metern einer Gesamthöhe von 199,5 Metern und einer Leistung von je 7,0 Megawatt in der Gemeinde Bollingstedt. Die vier WKA sollen an folgenden Standorten errichtet werden: • WKA 03: Gemarkung Bollingstedt, Flur 16, Flurstück 2, • WKA 05: Gemarkung Bollingstedt, Flur 16, Flurstück 7, • WKA 06: Gemarkung Bollingstedt, Flur 16, Flurstück 12, • WKA 07: Gemarkung Bollingstedt, Flur 16, Flurstück 17,1 + 17,2. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: • Herstellung der Zufahrtswege und Stellflächen auf dem Betriebsgrundstück • Herstellung des Fundaments (Flachfundament) • Errichtung der Windkraftanlage • Installation eines Systems zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK-System)

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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