Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Umweltverträglichkeitsvorprüfung_Münchenreuth_20260311

13.03.2026

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsverfahrens der Teilnehmergemeinschaft Münchenreuth ist die Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.

Flurbereinigung
Negative Vorprüfungen

Verlegung des Grabens entlang der Kreisstraße GZ 17 (Fl.-Nr. 1991 der Gemarkung Jettingen) im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2510 der Gemarkung Jettingen im Zuge der Teilsanierung des südlichen Fahrstreifens der Kreisstraße GZ 17 zwischen Goldbach und Jettingen durch das Staatliche Bauamt Krumbach

13.03.2026

Das Vorhaben dient der Teilsanierung des südlichen Fahrstreifens der Kreisstraße GZ 17 zwischen Goldbach und Jettingen. Im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahme soll ein neuer Auflastkeil zur Lastabtragung erstellt werden. Hierfür ist ein wesentlicher Eingriff in das straßenbegleitende Gewässer mit der Gewässerkennzahl 116734242 unvermeidbar. Im Rahmen einer fachlichen Vorabstimmung wurden verschiedene Eingriffsvarianten erörtert. Der vom Antragsteller bevorzugte Variante in Form einer Verrohrung des gesamten Abschnittes wurde aus wasserwirtschaftlicher Sicht, im Hinblick auf die Auswirkungen auf wasserwirtschaftliche und insbesondere gewässerökologische Belange, vor dem Hintergrund geeigneter Eingriffsmöglichkeiten für grundsätzlich kritisch erachtet. Die vorliegenden Planunterlagen sehen deshalb die vorgelagerte Verlegung des Gewässers um ca. 7 m in südliche Richtung, auf einer Gesamtlänge von rd. 240 m vor. Der neu zu erstellende Gewässerlauf soll im Bereich der westlichen Grenze des Grundstückes Fl.-Nr. 2510 der Gemarkung Jettingen an den von Süden kommenden Gewässerabschnitt angeschlossen werden. An der östlichen Grundstücksgrenze soll die bereits bestehende Verrohrung entsprechend der neuen Fließgewässerachse folgend verlegt werden. Die Deckschicht des getroffenen Straßenabschnittes soll rückgebaut, umwelttechnisch beprobt und entsprechend getrennt entsorgt oder verwertet werden. Nach der Herstellung des neuen Gewässerlaufes soll das ursprüngliche Gerinne innerhalb des abgetrennten Bereiches bis in tragfähige Schichten ausgehoben und anschließend mit tragfähigem Material verfüllt werden. Anschließend soll der neue Auflastkeil und im nächsten Schritt die Fahrbahndecke sowie das Bankett erstellt werden. Ein Teil des anfallenden Torfbodens soll zum Andecken der Straßenböschung verwendet werden. Überschüssiges Torfmaterial soll in einer Mächtigkeit von 0,2 m außerhalb des Überschwemmungsgebietes eingebaut werden. Für die Baumaßnahme ist, soweit dies aufgrund der vorgefundenen Untergrundverhältnisse für erforderlich gehalten wird, die Erstellung einer Baustraße aus Kalkschotter vorgesehen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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