Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Neubau Geh- und Radweg Waltershausen-Gollmuthhausen (St 2280) - Rodung

06.08.2026

Der Antragsteller plant den Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße 2280 von Waltershausen (Markt Saal a.d.Saale, 97633) nach Gollmuthhausen (Gemeinde Höchheim, 97633). In diesem Zuge findet die dauerhafte Umnutzung von etwa 2,25 ha Wald im Sinne des BayWaldG sowie die temporäre Umnutzung von etwa 0,41 ha Wald i.S.d. BayWaldG statt (Errichtung des Baufeldes, spätere Wiederbewaldung). Als naturschutzrechtlicher Ausgleich erfolgt eine annähernd flächengleiche Ersatzaufforstung.

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Bekanntmachung gem. § 5 UVPG - Errichtung und Betrieb einer Wassertransportleitung von Dorsten bis Reken

06.08.2026

Die RWW mbH plant die Errichtung einer Druckerhöhungsanlage in Dorsten-Wulfen und einer Notverbundleitung (Wassertransportleitung) von Dorsten-Wulfen bis zum Wasserwerk Reken Melchenberg und den Betrieb der Rohrfernleitungsanlage. Im Detail stellen sich die Maßnahmen wie folgt dar: - Errichtung der technisch notwendigen Druckerhöhungsanlage in Dorsten Wulfen mit Anbindung in das vorhandene Rohrnetz, - Errichtung der Rohrfernleitungsanlage von der Druckerhöhungsanlage in Dorsten-Wulfen bis Wasserwerk Reken-Melchenberg in Reken, - Errichtung eines Schachtbauwerkes Reken Melchenberg Zur Einspeisung des Trinkwassers aus der Rohrfernleitungsanlage in die vorhandene Behälteranlage, - Für zukünftige kabelgebundene Infrastruktur, wie beispielsweise Lichtwellenleiter (LWL)-Leitungen, zusätzliche Mitverlegung eines Leerrohrs aus PE DN 50. - Betrieb der Rohrleitungsanlage (Wasserfernleitung).

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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