Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Wesentliche Änderung der Biogasanlage Wanzka

16.02.2026

Die Wanzkaer Biogas GmbH, Am Kloster 25, 17237 Blankensee OT Wanzka, beabsichtigt die Biogasanlage Wanzka wesentlich zu ändern und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Der Standort der Biogasanlage befindet sich in 17237 Blankensee OT Wanzka, An der L34, Gemarkung Blankensee, Flur 22, Flurstücke 3/1, 4/3 (teilweise) und 4/4 (teilweise), Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Gegenstand der wesentlichen Änderung sind: • der Rückbau/ Ersatz des vorhandenen Lagerbehälters für Gärreste (Erdbecken) • die Errichtung und der Betrieb eines neuen Gärrestlagerbehälters (6.128 m³ brutto/ 5.617 m³ netto) mit einem Tragluftdach (Gasspeicher 2.785 m³) und einer Entnahmeplatte [inkl. Sammelgrube] und damit: • die Erhöhung der Größe des Gaslagers der Gesamtanlage von ca. 1,321 t auf ca. 4,944 t Damit ist die Biogasanlage mit insgesamt 4.944 kg Gaslager nach der Nr. 9.1.1.2 der 4. BImSchV eingestuft. • die Erhöhung der max. Biogaslagerkapazität der Anlage nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) auf zukünftig 14.771 kg, so dass die Biogasanlage zukünftig als Anlage der unteren Klasse eingestuft wird • die Anpassung/Erweiterung der Umwallung aufgrund des geplanten Gärrestlagerbehälters

Lagerung von Stoffen und Gemischen
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Zulassungsverfahren

Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 67ff. des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) und §§ 107ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemeinde Thedinghausen im Zuge der 3. Erweiterung durch die Firma Kieswerk Krinke GmbH & Co. KG, In der Neustadt 1, 31737 Rinteln

16.02.2026

Die Firma Kieswerk Krinke GmbH & Co. KG, In der Neustadt 1, 31737 Rinteln hat beim Landkreis Verden als zuständiger Planfeststellungsbehörde die Erteilung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemeinde Thedinghausen, Gemarkung Werder, Flur 8, Flurstück 19 im Zuge der 3. Erweiterung eines bestehenden Kiessandabbaus beantragt.Die Antragstellerin beabsichtigt, auf dem o. g. Flurstück Kiessand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers zu gewinnen. Die Fläche der 3. Erweiterung grenzt unmittelbar südöstlich an den bestehenden Bodenabbau Werder an und liegt auf dem Flurstück 19 der Flur 8 (Gemarkung Werder) mit einer Fläche von 3.17 ha, von denen etwa 2.0 ha abgebaut werden. Das vorhandene Betriebsgelände soll beibehalten werden. Für diesen Gewässerausbau ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 67ff. WHG und §§ 107ff. NWG durchzuführen. Als unselbstständiger Teil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG und dem NUVPG durchgeführt.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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