Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Holcim (Süddeutschland) GmbH, Dormettinger Str. 23, 72359 Dotternhausen hat mit Schreiben vom 20.10.2025, eingegangen beim Regierungspräsidium Tübingen am 22.10.2025, und zuletzt ergänzt am 24.11.2025 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung, in einem Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, für die Errichtung und den Betrieb einer Abwärmenutzungsanlage (KAREm WHR) in der Zementklinkerproduktion in Dotternhausen beantragt. Vor dem bestehenden Verdampfungskühler soll hierzu über einen neuen Abgaswärmeübertrager aus dem heißen Abgas des Zementklinkerprozesses Wärme entnommen werden. Über einen Thermalölkreislauf soll die entnommene Wärme zu den Wärmenutzern transportiert werden. Hierbei soll die Wärme konkret zur Fernwärme-Bereitstellung, zur Stromerzeugung via ORC-Modul sowie in der parallel beantragten Abgasreinigungsanlage (Emissionsminderung) genutzt werden.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen

Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de
Telefon: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx

Datum der Entscheidung

24.11.2025