Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2024, Az.: RPK17-0513.2-1/16/9 (ehemals 17-0513.2 (B293/12)) hat das Regierungspräsidium Karlsruhe, Planfeststellungsbehörde, den Plan zum Neubau der Bundesstraße B 293, Ortsumfahrung Berghausen, auf der Gemarkung Berghausen (Gemeinde Pfinztal) und Neubau der B 10 zwischen der Gemarkungsgrenze und der Ortslage von Pfinztal-Berghausen einschließlich Ersatz eines vorhandenen Entwässerungskanals zur Pfinz auf Gemarkung Durlach (Stadt Karlsruhe, Ortsteil Grötzingen), sowie Durchführung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gemarkungen Berghausen und Söllingen (Gemeinde Pfinztal) festgestellt. Mit Datum vom 01.04.2026 beantragte das Land Baden-Württemberg als Träger der Straßenbaulast – hier vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 4 – Mobilität, Verkehr, Straßen, Referat 44 – Planung - die Zulassung einer Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Bei der 2. Planänderung geht es im Wesentlichen um Folgendes: Zusätzlich zu den mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2024 festgestellten Lärmschutzanlagen wird westlich der ICT-Zufahrt (BW 05) auf der Stützwand (BW 25) zwischen B 293-neu und Kraichgaubahn eine ca. 79 m lange Lärmschutzwand (LA 10) berücksichtigt. Die Lärmschutzwand erhält eine Höhe von 2,0 – 2,50 m und dient dem Schutz des Gebäudes Joseph-von-Fraunhofer-Straße 5.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 1

76247 Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: abteilung1@rpk.bwl.de
Telefon: 0721 926-2105
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

21.04.2026

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Screeningentscheidung.docx ( Screeningentscheidung.docx.pdf )