Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Prokon Windpark Koßdorf Nord GmbH & Co. KG, Kirchhoffstraße 3 in 25524 Itzehoe, beantragt die Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 04895 Stadt Mühlberg/Elbe in der Gemarkung Koßdorf, Flur 12, Flurstücke 46/1, 266 und 213, Flur 13, Flurstück 13 und Flur 14, Flurstück 323 fünf Windkraftanlagen (WKA) zu errichten und zu betreiben. Im Gegenzug werden sechs Altanlagen außer Betrieb genommen und anschließend zurückgebaut. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2V in Spalte c des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben mit fünf WKA ist in Nummer 1.6.3 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgeführt. Die WKA liegen innerhalb der Windfarm Koßdorf, in der siebzehn WKA betrieben werden. Die zu repowernden neuen WKA stellen eine Änderung dieser Windfarm dar. Nach § 1 Absatz 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
| E-Mail: | T12@LfU.Brandenburg.de |
| Telefon: | +49 35549911421 |
Datum der Entscheidung
21.04.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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