Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma HLB Hafenlogistik Brandenburg GmbH, Friedrich-Franz-Straße 8 in 14770 Brandenburg an der Havel, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück 14770 Brandenburg an der Havel, Spittastraße 1 in der Gemarkung Brandenburg/Havel, Flur 102, Flurstücke 1258, 1336, 1337, 1764, 1765, 1766, 1842 und 1843 eine Anlage zum Umschlagen, Be- und Entladen sowie Zwischenlagern von Holzhackschnitzeln und Getreide/Hülsenfrüchten in Verbindung mit einer Anlage zur Zerlegung von Alteisenbahngüterwagen und dazugehörigem Schrottplatz zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben wird auf dem Gelände des Stadthafens Brandenburg an der Havel realisiert. Beantragt ist die Zwischenlagerung von 3001,5 Tonnen Holzhackschnitzel und anderer Holzabfälle der Kategorien A I bis A III in drei Lagerboxen. Der Umschlag, das Be- und Entladen erfolgt von Binnenschiffen, LkW oder Eisenbahnwagen mittels der im Hafen vorhandenen Technik, wie Verladebrücke/Hafenkran, Radlader und Umschlagbagger. Zusätzlich werden Getreide und Hülsenfrüchte umgeschlagen und zwischengelagert. Weiterhin beantragt ist die Zerlegung von fünf Alteisenbahngüterwagen je Woche mittels Schneidbrenner und Trennschleifer auf einer speziell dafür vorgesehenen Zerlegefläche von 250 m². Die sortenrein zerlegten Metalle werden bis zum Abtransport in Containern auf dem zur Anlage gehörenden Schrottplatz mit einer Gesamtlagerkapazität von 1000 Tonnen zwischengelagert. Für den beantragten Betrieb sind alle erforderlichen Ausrüstungen, wie Umschlags- und Anlagentechnik, Lagerboxen, Container sowie die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.12.2 V in Verbindung mit 8.15.3 V, 9.11.1 V, 9.11.2 V, 8.9.2 V und 8.12.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.7.1.2 „S“ der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Erkenntnissen über die Merkmale des Vorhabens, die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der beantragten Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsminderung sowie der geplanten Ausführung der Gesamtanlage keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Das Vorhaben wird auf dem Gelände des mit Planfeststellungsbeschluss Reg.-Nr. OWB-4-PFB-1/98 zugelassenen öffentlichen Hafens der Stadt Brandenburg realisiert. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich der Stadt Brandenburg auf einer faktischen Industriegebietsfläche. Für den Anlagenbetrieb werden vorhandene Betriebsflächen des Stadthafens in Anspruch genommen. Es findet keine zusätzliche Versiegelung von Flächen statt. Die Anlagenflächen sind durch industrielle Nutzung vorbelastet. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt werden durch den Anlagenbetrieb nicht zusätzlich beeinträchtigt. Eine erheblich nachteilige Beeinträchtigung von Erholungsräumen oder des Landschaftsbildes erfolgt nicht. Gefährdungen, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen durch Geräusche und Luftschadstoffe sind nachweislich nicht zu erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
| E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
17.04.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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