Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Reinfeld hat nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)1 einen Antrag auf Errichtung eines Sandfangs, auf Teilentrohrung sowie Verlegung des Gewässers Schwarze Bek in Reinfeld von Station 0+158 bis 0+124 - Gemarkung Reinfeld, Flur 1, Flurstück 6/2 und Flur 4, Flurstück 54 - gestellt. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 UVPG2 in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der An lage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der An lage 3 zum UVPG genannten Kriterien. Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Bad Oldesloe, den 05.02.2026 Az.: 55.20.7100/2025/001070 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde lm Auftrag Ralf Tesler

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Stormarn

Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@kreis-stormarn.de
URL: https://www.kreis-stormarn.de/
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

05.02.2026

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

05.02.2026 - Amtliche Bekanntmachung - Ergebnis UVP-Vorprüfung ( 05.02.2026 - Amtliche Bekanntmachung - Ergebnis UVP-Vorprüfung - Allg. Schriftverkehr.pdf )