Allgemeine Vorhabenbeschreibung
1. Planänderungsverfahren: Die Autobahn GmbH des Bundes hat beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum als Planfeststellungsbehörde die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 17a FStrG in Verbindungmit § 73 HVwVfG für die 1. Änderung des Plans für den Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns imZuge der A 45 beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 UVPG. Am 30. Mai 2022 wurde von der Vorhabenträgerin erstmalig die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Im August 2024 hat das Regierungspräsidium Gießen seine abschließende Stellungnahme zum Anhörungsverfahren an die Planfeststellungsbehörde zur Entscheidung weitergeleitet. Im Zuge der Sachverhaltsaufklärung hat die Vorhabenträgerin weitere Unterlage ergänzt bzw. aktualisiert, die als 1. Planänderung in das Verfahren eingeführt werden. Die Planänderung umfasst einen Grunderwerbsplan (welcher im ursprünglichen Anhörungsverfahren nicht auslag), eine Abhandlung zum globalen Klima, eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung und die darauf basierenden aktualisierten Lärm- und Luftschadstoffbetrachtungen, eine Aktualisierung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages sowie der Maßnahmenplanung aufgrund der überarbeiteten „Roten Liste der Brutvögel Hessens mit deren Erhaltungszuständen“ sowie überarbeitete forstrechtliche Unterlagen. Ursprungsverfahren: Das Vorhaben umfasst den sechsstreifigen Ausbau der A 45 von nördlich der Talbrücke Langgöns bis hin zum Gambacher Kreuz sowie den Ersatzneubau der Talbrücke selbst. Das etwa 480 m lange Talbrückenbauwerk Langgöns wurde 1996 / 2000 grundhaft instandgesetzt und wird in den kommenden Jahren das Ender seiner technischen Nutzungsdauer erreichen. Im Verlauf des Streckenabschnitts befinden sich neben der Talbrücke fünf weitere Autobahnüber- und –unterführungen. Vier dieser Bauwerke sind im Zuge des Ausbaus zu erneuern, für ein Bauwerk zu Überführung eines Wirtschaftsweges ist ein ersatzloser Rückbau vorgesehen. Darüber hinaus umfasst die Maßnahme die Anpassung der Ein- und Ausfahrt eines im Abschnitt befindlichen Parkplatzes sowie die notwendigen Anpassungen und Änderungen der parallelen und kreuzenden Verkehrswege. Vorhabenträger ist Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Westfalen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen
Gießen
Postfach
100851
35338 Gießen
Hessen
Deutschland
| E-Mail: | poststelle@rpgi.hessen.de |
| URL: | rp-giessen.hessen.de/ |
Verfahrensschritte
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Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.12.2025 - 02.01.2026
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
18.07.2022 - 17.08.2022
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
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