Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Fachbereich Verkehr der Region Hannover hat als zuständige Straßenbaube-hördegemäß § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) - i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - für das o.a. Bauvorhaben die Durch-führung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Im Ortsteil Gümmer der Stadt Seelze soll die Osnabrücker Landstraße (K 356) in einem insgesamt 1,47 km langen Abschnitt (vom Ortseingang in Richtung Wunstorf / B 441 bis Ortseingang Richtung Lohnde) ausgebaut werden. Für den Umbau ist eine vollständige Erneuerung des Fahrbahnaufbaus und eine Neuordnung des Querschnitts geplant. Bei der vorlie-genden Planung handelt es sich um eine gemeinschaftliche Planung der Stadt Seelze und der Region Hannover. Die Straße ist eine wichtige Verbindung der Ort-steile von Seelze an die B 441. Durch den Ausbau soll eine barrierefreie Nutzung des Straßenraumes für alle Verkehrsteilnehmer möglich sein. Da die Fahrbahnde-cke zum Planungszeitpunkt auf der gesamten Strecke durch Risse, Flickstellen und Aufbrüche gekennzeichnet ist, werden ab Station 750 Teilabschnitte der Straße sa-niert bzw. der Oberbau stellenweise komplett erneuert. Durch den geplanten Ausbau der K 356 werden sowohl unversiegelte Flächen ver-siegelt als auch vorhandene versiegelte Flächen entsiegelt und zu straßennahen Grünflächen umgestaltet. Am Fahrbahnrand werden die vorhandenen Bäume zwi-schen Fahrbahn und Gehweg im Zuge der Baumaßnahme erhalten. Zur Realisie-rung des Umbaus ist im westlichen Abschnitt bis Station 520 eine Verbreiterung der Fahrbahn um ca. 1 m auf eine Breite von 7,75 m vorgesehen. Für den Radverkehr ist hier am Fahrbahnrand beidseitig ein 1,5 m breiter Schutzstreifen vorgesehen. Von Station 520 bis zum Bauende am Ortsausgang in Richtung Lohnde soll die Straße auf eine Breite von 6,5 m verengt werden. Ausgenommen hiervon ist ein kurzer Abschnitt ab der Stichstraße „Rote Reihe“, wo die Fahrbahnbreite zukünftig 6,25 m betragen soll. Im östlichen Teilabschnitt ist in Fahrtrichtung Osten ein einsei-tiger Radfahrstreifen mit einer Breite zwischen 1,5 m und 1,75 m vorgesehen. Für den fußläufigen Verkehr sind beidseitig durchgängige Gehwege vorgesehen. De-ren Breite, inklusive des Seitenraumes, variiert zwischen 1,00 m und 3,25 m.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Region Hannover, Niedersachsen
Team 63.01 Baurecht und Fachaufsicht

Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de
Telefon: +49(0)511 / 616 - 2 27 90
Fax: +49(0)511 / 616 – 1 123878
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

22.10.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

P1932_K356ODG_04_U19.4_Ermittlung UVP Pflicht ( P1932_K356ODG_04_U19.4_Ermittlung UVP Pflicht.pdf )
UVP-Vermerk ( UVP-Vermerk.pdf )