Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Flurneuorndnungsverfahren ist eine Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Diese umfasst überwiegend zuteilungsbedingte Änderungen an den Umbrüchen und Grünlandeinsaaten. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.
UVP-Kategorie
Adressen
Ansprechpartner
LRA Rems-Murr-Kreis
Regierungspräsidium Stuttgart
Amt für Vermessung und Flurneuordnung - FB Flurneuordnung
Stuttgarter Str. 110
71322
Waiblingen
Baden-Württemberg
Deutschland
| E-Mail: | flurneuordnung@rems-murr-kreis.de |
| Telefon: | 07151 501-2100 |
| Fax: | 07151 501-2011 |
| URL: | https://www.rems-murr-kreis.de |
Datum der Entscheidung
25.11.2025
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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