Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Verden, Bgm.-Münchmeyer-Straße 10, 27283 Verden, hat für die Zulassung des Vorhabens B 209 Ersatzbauwerke Wasserlauf Aller und Seebrücken bei Rethem die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Landkreis Heidekreis, Planfeststellungsbehörde, Harburger Straße 2, 29614 Soltau, beantragt. Das geplante Vorhaben umfasst die Erneuerung der drei Brückenbauwerke Allerbrücke, Kleine Seebrücke sowie Große Seebrücke im Zuge der B 209 in der Samtgemeinde Rethem im Landkreis Heidekreis. Die Aller wird künftig mit einem neuen Brückenbauwerk gequert. Der Baubeginn befindet sich in der Ortschaft Rethem westlich der Einmündung Junkernstraße. Die B 209 wird von dort nach Norden in Dammlage verschwenkt, mit dem neuen Brückenbauwerk über die Aller geführt und bis zum Kleinen See parallel zur vorhandenen B 209 geführt. Die Brücke über den Kleinen See wird ebenfalls nördlich der B 209 neu hergestellt. Im Anschluss wird die neue B 209 auf den Bestand verschwenkt. Die Länge dieses Ausbaubereichs beträgt 1.018 m. Der Große See wird künftig ebenfalls mit einem neuen Brückenbauwerk gequert. Die B 209 wird dafür in Dammlage nach Norden verschwenkt und mit dem Ersatzbauwerk über den Großen See geführt. Die Länge dieses Ausbaubereichs beträgt 524 m. Bezüglich weiterer Details wird auf die ab dem 15.12.2025 ausliegenden Unterlagen verwiesen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Heidekreis
Landkreis Heidekreis
Vogteistraße 19
29683
Bad Fallingbostel
Niedersachsen
Deutschland
| E-Mail: | info@heidekreis.de |
| Telefon: | 05162 970-0 |
| URL: | https://www.heidekreis.de/ |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.12.2025 - 14.01.2026
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
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