Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Zusammenlegung Furtwangen-Rohrbach/Schönenbach hat das Ziel, die landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern und so zur Offenhaltung des Schwarzwaldes und zur Pflege der vielgestaltigen Kulturlandschaft beizutragen. Dies soll erreicht werden durch gut ausgebaute und schneeräumbare Anbindungen der Höfe an das Straßennetz und durch eine verbesserte Erschließung von Feld und Wald. Die zum Ausbau vorgesehenen Hofzufahrten erhalten eine Asphaltdecke, die Wirtschaftswege werden als Schotterwege gebaut, soweit in Steilstrecken nicht eine Befestigung mit Rasenverbundsteinen erforderlich ist. Der Flächenverbrauch für die Wegebaumaßnahmen ist bezogen auf die Verfahrensfläche gering. Dadurch, dass der Wegeausbau weitgehend auf vorhandenen Trassen stattfindet, ergeben sich nur geringe anlagebedingte Beeinträchtigungen der relevanten Umweltgüter. Durch landschaftspflegerische Maßnahmen wie Beseitigung störender Nadelgehölze, Anlage und Ausweitung von Saumstreifen oder Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern wird das Landschaftsbild bereichert und die Lebensraumsituation für die heimische Tier- und Pflanzenwelt aufgewertet. Die Landschaft soll im Sinne des Ressourcen-, Arten- und Biotopschutzes sowie eines gebietsspezifisch ausgewogenen Landschaftsbildes erhalten, gestaltet und entwickelt werden. Dabei gilt es, vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft zu unterlassen, notwendige Eingriffe auszugleichen und die biologische Vielfalt zu fördern. Wanderwege, Orientierungstafeln und weitere Einrichtungen sollen die Erholungsfunktion der Landschaft stärken und den Fremdenverkehr unterstützen. Insgesamt betrachtet sind von den Maßnahmen der Zusammenlegung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die relevanten Umweltschutzgüter, sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter, zu erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Regierungsbezirk Freiburg
Untere Flurbereinigungsbehörde
Ruhe-Christi-Str. 29
78628
Rottweil
Baden-Württemberg
Deutschland
| E-Mail: | flurneuordnungsamt@landkreis-rottweil.de |
| Telefon: | 0741 244 531 |
| Fax: | 0741 244 742 |
| URL: | https://fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/default.xhtml |
Verfahrensschritte
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Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
07.08.2025
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.09.2024 - 11.10.2024
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