Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Südwestdeutsche Salzwerke AG (SWS), 74076 Heilbronn, betreibt in Baden-Württemberg an den Standorten Heilbronn und Bad Friedrichshall-Kochendorf zwei Steinsalzbergwerke. Zudem betreibt die SWS im Steinsalzbergwerk Heilbronn auf Grundlage des abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses vom 11.08.1998 eine Untertagedeponie für gefährliche Abfälle aus industriellen Prozessen. Für einige der abgelagerten Abfälle ist die Entsorgung in einer Untertagedeponie rechtlich die einzige zulässige Entsorgungsmöglichkeit. Damit ist die Untertagedeponie im Steinsalzbergwerk Heilbronn ein wichtiger Bestandteil der Entsorgungsinfrastruktur in Baden-Württemberg. Entsprechend des derzeitigen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses ist der Betrieb der Untertagedeponie bis 31.12.2028 befristet. Eine Verlängerung oder Erweiterung des bisherigen Deponiebereichs ist nicht möglich. Zur Fortführung der Abfallbeseitigung unter Tage einschließlich der hierzu gehörigen übertägigen Betriebseinrichtungen beantragt die SWS daher mit Schreiben vom 12.12.2025 die Erteilung der abfallrechtlichen Planfeststellung für eine neue Untertagedeponie in einem neu aufgefahrenen Bereich des Steinsalzbergwerks Heilbronn (unterhalb der Gemarkung Obereisesheim). Bei dem beantragten Deponiebereich handelt es sich um einen Teil des bestehenden Bergwerks, dessen Hohlräume bereits gezielt für die Abfallentsorgung aufgefahren wurden. Lage und Größe der vorgesehenen Ablagerungskammern sind eigens auf diesen Zweck abgestimmt worden, wodurch die neue Untertagedeponie in einem eigenständigen Ablagerungsbereich, getrennt vom übrigen Grubenbetrieb und von der Salzgewinnung, betrieben werden kann. Die für die Beseitigung beantragten Abfälle entsprechen dabei denen der bisherigen Untertagedeponie. Die übertägig bestehende und aktuell in Umbau befindliche Deponieannahmestelle auf dem Betriebsgelände des Bergwerks Heilbronn soll mit zusätzlichen Anpassungen künftig auch für den beantragten neuen Untertagedeponiebereich genutzt werden. Die Deponieannahmestelle umfasst vor allem ein Annahmegebäude mit Labor- und Probenahmeräumen, Geschäfts- und Sozialräumen sowie eine angeschlossene Halle für die Anlieferung und Entladung der Abfälle. Das beantragte Vorhaben bedarf der abfallrechtlichen Planfeststellung gemäß § 35 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Ziffer 12.1 der Anlage 1 zum UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Antrag der SWS beinhaltet auch die mit Planfeststellungsbeschluss zu konzentrierende immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die übertägige Zwischenlagerung von Abfällen gemäß §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 1 Abs. 1 i. V. m. Ziffer 8.12.1.1 und 8.12.2 des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). Die Abfallzwischenlagerung erfolgt im Bereich der bestehenden Deponieannahmestelle und dient der Vorbereitung der Abfälle zur Untertagever-bringung. Für den abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluss einschließlich der konzentrierenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird ein Geltungszeitraum von 30 Jahren beantragt.
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Ansprechpartner
Regierungspräsidium Freiburg
Regierungsbezirk Freiburg
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg
79083
Freiburg i. Br.
Baden-Württemberg
Deutschland
| E-Mail: | Abteilung9@rpf.bwl.de |
| Telefon: | 0761 208-3300 |
| Fax: | 0761 208-394200 |
| URL: | https://lgrb-bw.de/home/index_html |
Verfahrensschritte
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Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
18.05.2026 - 17.06.2026
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
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