Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma SP Recycling GmbH beantragte am 20.12.2024 die Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Inertstoffdeponie der Klasse 0 gem. § 19 DepV i.V.m. § 36 KrWG auf den Abgrabungsflächen im Stadtgebiet Geilenkirchen, Gemarkung Würm, Flur 9, Flurstücke 47, 50, 51, 52 tlw., 55 bis 58, 67 und 108. Anstatt der bisher abgrabungsrechtlich genehmigten Verfüllung soll nunmehr Deponat eingebracht werden. Die für diese Änderung erforderliche allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Ziffer 12.3 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine dauerhafte Beeinträchtigung von wichtigen Schutzgütern in erheblicher Art und Weise findet nicht statt. Die Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Abgrabungsbehörde A61
Kreis Heinsberg
Kohs, Frederike, Frau

Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: frederike.kohs@kreis-heinsberg.de
Telefon: 02452 13 6148
Fax: 02452 13 88 6148
URL: https://www.kreis-heinsberg.de
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

06.07.2026

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe ( Bekanntgabe.pdf )