Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für die Grundstücke Nr. 49/23 und 49/24 in Flur 8 der Gemarkung Neroth wurde ein Antrag zur Waldumwandlung beim Forstamt Gerolstein gestellt. Die Grundstücke liegen direkt nebeneinander und haben eine Größe von zusammen 63.202 m². Sie wurden mehrere Jahre als Weihnachtsbaumkulturen genutzt, die sich nunmehr aber fast völlig in Auflösung befinden. Die „Schoenergie Projektentwicklung GmbH“ plant daher auf diesen beiden Grundstücken die Errichtung einer erdgebundenen Flächenphotovoltaikanlage. Die Voraussetzung für die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaikanlage (Solarpark) ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die Ortsgemeinde Neroth hat dafür den Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage Auf Kühnscheid“ aufgestellt, der im November 2025 offengelegt wurde. Grundlage: Rechtskräftiger Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage Auf Kühnscheid“ der Ortsgemeinde Neroth Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt, da die Flächen mit Weihnachtsbäumen Waldanschluss besitzen. Gemäß Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart von 5 ha bis weniger als 10 ha Größe - einer allgemeinen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs.1 des UVPG. Vor der Entscheidung im waldrechtlichen Genehmigungsverfahren hat die zuständige Forstbehörde nach § 7 Abs. 1 UVPG in der allgemeinen UVP-Vorprüfung anhand der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG zu prüfen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen entstehen können. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Gerolstein und Umgebung (LSG-7233-013) und in einem für die landschaftsbezogene Freizeit und Erholung geeignetem Gebiet. Aufgrund der geringen Fernwirkung und den die FPV-Anlage umgebenden Waldbeständen und geplanten Eingrünungen sind negative Auswirkungen auf den Schutzzweck des LSG daher nicht zu erwarten. Aufgrund der ermittelten Projektwirkungen aus der Dokumentation wird deutlich, dass durch das forstliche Vorhaben – der Umwandlung von Wald - keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse besteht kein Erfordernis, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Rodungsvorhaben des Antragstellers durchzuführen.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

MUEEF, Landesforsten
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Forstamt Gerolstein

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: Forstamt.Gerolstein@wald-rlp.de
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Datum der Entscheidung

19.12.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20251219_Bekanntgabe Allgemeine UVP-VP Waldumwandlung Neroth uz ( 20251219_Bekanntgabe Allgemeine UVP-VP Waldumwandlung Neroth uz.pdf )