Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Straßenbaubehörde) – regionaler Geschäftsbereich Nienburg - plant im Zuge der Ersatzneubaumaßnahme der Leinebrücke (BW 5439) und der Brücke über die DB-Strecke (BW 5442) den richtlinienkonformen Ausbau der B 6 (OU Neustadt) zwischen der Anschlussstelle (AS) Himmelreich und der AS L193 Hannoversche Straße. Die Maßnahme befindet sich in der Region Hannover, Stadt Neustadt am Rübenberge. Die B 6, welche von der Autobahn A 27 (nördlich Bremen) bis zur Autobahn A 369 (östlich Goslar) verläuft, verbindet dabei die beiden Städte Nienburg/Weser und Hannover. Im Bereich von Neustadt am Rübenberge wird die B 6 von der DB-Strecke 1740 (Wunstorf-Bremerhaven), der Leine und fünf weiterer Verkehrswege unterführt. Zudem trennt die B6 im Planungsbereich in weiten Teilen des Strecken-verlaufs Wohn- und Gewerbegebiet voneinander und stellt eine wichtige Verbin-dungsfunktion der Stadt und darüber hinaus über die DB-Strecke und Leine dar. Die Landstraßen L 191 sowie auch die L 193 sind über direkte Anschlussstellen mit der B 6 verbunden. Der in der Planung zu betrachtende Streckenabschnitt beginnt südlich der Anschlussstelle Himmelreich bei Bau-km 0+541,890 (Netzknoten 3422019) und endet südlich der Anschlussstelle L 193 (Hannoversche Straße) bei Bau-km 3+957,632 (Netzknoten 3422025) und umfasst damit die gesamte Strecke der B 6 im Bereich der Stadt Neustadt am Rübenberge auf einer Länge vom rd. 4 km. Anlass des Vorhabens ist, dass die Verkehrsbelastung in dem Streckenabschnitt seit der Inbetriebnahme im Jahr 1961 stark gestiegen ist. Aufgrund der nicht mehr ausreichenden Tragfähigkeit bzw. Dauerhaftigkeit der Brücke über die DB-Strecke und der Leinebrücke sind Ersatzneubauten der Brückenbauwerke in diesem Ab-schnitt und ein regelkonformer Ausbau der B 6 einschließlich der Berücksichtigung von Ein- und Ausfädelungsspuren an den Anschlussstellen der Landesstraßen erforderlich. lm Rahmen der Ausbauplanung der B 6 und der hohen Verkehrsbelas-tung sind Lärmvorsorgebetrachtungen in Hinblick auf lärmtechnische Schutzmaß-nahmen gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung zu betrachten sowie ent-sprechend den aktuellen technischen Regelwerken und Planungsrichtlinien zu überprüfen und planerisch einzubeziehen. Insgesamt werden durch das Vorhaben sieben Brückenbauwerke erneuert, ein Brückenbauwerk ersatzlos zurückgebaut (Brücke über Suttdorfer Straße – BW 5438), die Anschlussstellen Neustadt Nord (L 191 Leinstraße) und Otternhagen (L 193 Mecklenhorster Weg / Hannoversche Straße) umgebaut sowie der Querschnitt der vierspurigen Straße entsprechend den einschlägigen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) von 16 m auf 21 m (RQ 21) vergrößert.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Region Hannover, Niedersachsen
Team 63.01 Baurecht und Fachaufsicht

Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de
Telefon: +49(0)511 / 616 - 2 27 90
Fax: +49(0)511 / 616 – 1 123878

Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

17.06.2026 - 17.06.2026

Informationen zum Erörterungstermin

Bekanntmachung ( Bekanntmachung.pdf )
Ortsübliche Bekanntmachung ( Planfeststellungsverfahren-Ausbau-der-B-6-Ortsumgehung-von-Neustadt-am-Rübenberge )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

08.09.2025 - 07.10.2025

Auslegungsinformationen

Text Bekanntmachung ( Text Bekanntmachung.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

B 6 Neustadt (Auslegung) ( WGZpzct5AfYs45p )