Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach § 18d Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 76 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss für das oben genannte Vorhaben wurde am 30.06.2022 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen. Im Zuge der Bauausführung hat sich jedoch Änderungsbedarf ergeben. Gegenstand der beantragten Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens sind verschiedene Änderungen und Ergänzungen auf den Gemarkungen Bernhausen, Sielmingen und Neuhausen. Eine Übersicht über die einzelnen Änderungen und Ergänzungen befindet sich im Bekanntmachungstext sowie in den Planunterlagen zur Planänderung. Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren bzw. zu kompensieren, sind bereits in den planfestgestellten Unterlagen landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Im Rahmen der nun beantragten Planänderung sind u.a. zusätzliche Maßnahmen für die Zauneidechse sowie die Aufwertung einer bestehenden Streuobstwiese geplant.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21
70565
Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland
| E-Mail: | poststelle@rps.bwl.de |
| Telefon: | 0711 904-0 |
| Fax: | 0711 904-11190 |
| URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Dokumentenarchiv (Zip) wird erstellt ...
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
10.02.2026 - 09.03.2026
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
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