Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Beantragt ist die Plangenehmigung zur Errichtung einer Teichanlage (Grundwasserteich) als öffentliche Wasserfläche zu Badezwecken und die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die damit zusammenhängenden Gewässerbenutzungen. Beabsichtigt wird hierfür der Aufschluss von Grundwasser. Der Standort des geplanten naturnahen Schwimm- und Badeteiches ist Fl.-Nr. 222 und 223, Gemarkung und Gemeinde Hebertsfelden am linken Ufer der Alt-Rott (Gew. I) in Hebertsfelden, Höhe Fluss-km 64,98 des rund 300 m nördlich verlaufenden Rottflutkanals. Es ist geplant, den Teich mit einer Wassertiefe von im Mittel ca. 2,0 m auf einer im Südosten an den Sportplatz angrenzenden Wiesenfläche als naturnahen Erdteich durch Abgrabung auf einer Fläche von ca. 40 x 18 m, mit wechselnden Böschungs-neigungen von 1 : 1,5 bis 1 : 5 herzustellen. Künstliche Vorrichtungen zum ziel- und zweckgerichteten Entnehmen und Ableiten von Grundwasser sowie zum Absenken und Aufstauen des Teichwasserspiegels sind nicht vorgesehen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstr. 4
84347
Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rottal-inn.de |
Telefon: | +49 8561 20-0 |
Fax: | +49 8561 20-130 |
URL: | http://www.rottal-inn.de |
Datum der Entscheidung
20.06.2025