Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes hat beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum als Planfeststellungsbehörde die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 17a FStrG in Verbindung mit § 73 HVwVfG für die 1. Änderung des Plans für den Ersatzneubau der Talbrücke Blasbach im Zuge der A 45 beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 UVPG. Am 28. Oktober 2021 wurde von der Vorhabenträgerin erstmalig die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Im Dezember 2023 hat das Regierungspräsidium Gießen seine abschließende Stellungnahme zum Anhörungsverfahren an die Planfeststellungsbehörde, dem damaligen Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, zur Entscheidung weitergeleitet. Im Zuge der Sachverhaltsaufklärung durch die Planfeststellungsbehörde hat die Vorhabenträgerin eine Unterlage ergänzt bzw. neu erarbeitet, die als 1. Planänderung in das Verfahren eingeführt wird. Die Planänderung umfasst eine Abhandlung zum globalen Klima.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 33 (Straßen- und Schienenverkehr)
Gießen
Postfach 100851
35338 Gießen
Hessen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpgi.hessen.de |
URL: | https://rp-giessen.hessen.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.12.2024 - 13.01.2025