Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Wunstorf, Südstr. 1, 31515 Wunstorf, hat bei der Region Hannover gemäß § 5 Abs. 1 UVPG die Feststellung der UVP-Pflicht sowie gem. § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Neubau der Schlammfaulung auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Wunstorf-Luthe, Karl-Gutkes-Weg 97, 31515 Wunstorf, beantragt. Die Stadt Wunstorf betreibt dort in Luthe auf dem Flurstück 52/9 u.w., Flur 1, Gemarkung Luthe, eine Kläranlage mit 65.000 angeschlossenen Einwohnern. Die Anlage soll auf eine anaerobe Schlammstabilisierung umgerüstet werden. Das Vorhaben umfasst u.a. den Neubau eines Vorklärbeckens, eines Faulbehälters und eines Blockheizkraftwerkes mit zwei 85 kW el Modulen sowie eines Maschinengebäudes. Ziele der Maßnahme sind u.a. die CO2-Reduzierung, die Verringerung der Klärschlammmengen und eine Reduktion des externen Strombezugs durch die Produktion und Verstromung von Faulgas. Für das Vorhaben ist u.a. eine allgemeine Vorprüfung gem. §§ 9 und 7 UVPG durchgeführt worden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Region Hannover, Niedersachsen
Team 36.28: Gewässerschutz West
Höltystr. 17
30171
Hannover
Postfach 147
30001 Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | gewaesserschutz@region-hannover.de |
Telefon: | +49 (0)511 616-22727 |
Fax: | +49 (0)511 616-22885 |
URL: | https://www.hannover.de/ |
Datum der Entscheidung
11.05.2020