Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Max Bögl Stiftung & Co. KG, Scheibenberger Straße 100, 09481 Elterlein hat am 24. Februar 2025 die Vorprüfung des Einzelfalls auf das Bestehen einer UVP-Pflicht für die Änderung des Rahmenbetriebsplanes „Gneisbruch Dörfel – Errichtung von zwei Zwischenlagern“ beantragt. Das bisherige Vorhaben ist durch Planfeststellungsbeschluss vom 11. März 1997 (mit eingeschlossener Umweltverträglichkeitsprüfung) und Planänderungsbeschluss vom 13. Juli 2001 planfestgestellt. Die geplanten Änderungen betreffen: • die zeitlich gestufte Errichtung von zwei temporären Zwischenlagern für nicht verwertbare Lagerstättenbestandteile (Material der Vorabsiebung, nicht verwertbare Störungszonen, Füllmaterial der Entstaubung aus der Aufbereitungsanlage) auf bereits abgebauten Betriebsflächen im Tagebau, • die Errichtung des ersten temporären Zwischenlagers mit einer Gesamtkapazität von etwa 51.000 m³ und • die Errichtung des zweiten temporären Zwischenlagers mit einer Gesamtkapazität von etwa 15.000 m³. Weitere Änderungen des zugelassenen Vorhabens zeigt das Bergbauunternehmen nicht an.

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Sächsisches Oberbergamt

Kirchgasse 11
09599 Freiberg
Postfach 1364
09583 Freiberg
Sachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de
URL: https://www.oba.sachsen.de/

Datum der Entscheidung

04.04.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2025 04 04_Bekanntmachung_NichtbestehenUVPPflicht ( 2025 04 04_Bekanntmachung_NichtbestehenUVPPflicht.pdf )