Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Warendorf, Lange Kesselstraße 4-6 in 48231 Warendorf, hat am 18.12.2018 gemäß §§ 67, 68 und 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771), in Verbindung mit §§ 71, 107 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW. S. 934), in Verbindung mit §§ 27a und 72 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602), in Kraft getreten am 28.12.2009 (GV.NRW.2009 S. 861), in Verbindung mit § 1 und §§ 16 bis 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt berichtigt durch Gesetz vom 12.04.2018 (BGBl. I S. 472) die Feststellung des Planes für das folgende Vorhaben beantragt: „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Warendorf „Neue Ems“ im innerstädtischen Bereich, Abschnitt 2, verbunden mit Verbesserungen des Hochwasserschutzes zwischen den Emsstationierungen Ems-KM 291.700 bis 292.660“ Die Maßnahme ist Teil des Umsetzungsfahrplans Kooperation MS-63 „Ems Hauptfluss im Kreis Warendorf“ (Strahlweg SW_8). Im Vordergrund stehen Umgestaltungsmaßnahmen zur Entwicklung von naturraumtypischen, fließgewässerdynamischen Prozessen im Fluss und in der Aue. Geplant sind in der nördlichen Aue: • Laufverlängerungen in Verbindung mit der Herstellung einer Sekundäraue und von Randsenken • Bau einer Fischaufstiegsanlage als Raugerinne / Beckenpass, integriert in die Laufverlängerungen • Zwischendamm in der bestehenden Ems • Wegebau, teilweise in Dammlage, als Ersatz für Bestandswege • Neubau des Abwasserdükers im Bereich der Kreuzung Ems / Andre´- Marie-Brücke mit Zurückverlegung der vorhandenen Einleitungsstelle in die Ems • Ableitung des von der Oberfläche der Stadtstraße Nord abfließenden Niederschlagswasser zur Ems Geplant sind in der südlichen Aue: • Aufweitungen des bestehenden Emsbettes in Verbindung mit der Herstellung einer Sekundäraue und von Randsenken • Zwischendamm in der bestehenden Ems • Hochwasserschutz / lineare Geländemodellierungen südlich entlang der Grundstücke im Bereich der Fischerstraße • Wegebau, teilweise als Ersatz für entfallende Bestandswege • Herstellung einer Flutöffnung „Auwald“ im Damm der Stadtstraße Nord • Verlängerung eines vorhandenen Ablaufkanals zur Ems und Aufnahme ei-ner vorhandenen Einleitungsstelle in die Ems • Ableitung des von der Oberfläche der Stadtstraße Nord abfließenden Niederschlagswasser zur Ems
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz
Domplatz 1 – 3
48143
Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | dez54@brms.nrw.de |
Telefon: | 0251 411-0 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
28.09.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
28.05.2019 - 28.05.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
11.02.2019 - 11.03.2019