Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Durch die Firma FISCHER Weilheim GmbH & Co. KH, Weilheim a. d. Teck, die im Gipsbruch in 72119 Ammerbuch-Altingen, Landkreis Tübingen, nordöstlich von Altingen, eine seit dem 12.12.2011 planfestgestellte Deponie der Deponieklasse 0 betreibt, wurde mit Antrag vom 28.07.2021 die wesentliche Änderung der Deponie durch Verfüllung eines zusätzlichen Verfüllvolumens von 857.000 m³ beantragt. Für das Vorhaben musste vom Landratsamt Tübingen als zuständiger Abfallrechtsbehörde ein Planfeststellungsverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrWG) in Verbindung mit der Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt werden. Mit Beschluss vom 30.11.2022 hat das Landratsamt Tübingen den Plan für die wesentliche Änderung der Deponie mit folgenden Maßgaben festgestellt: Die maximal zugelassene Höhe der Deponie bis zur Oberkante der Rekultivierungsschicht beträgt 428 m üNN, die räumliche Ausdehnung der zu verfüllenden 10 Bauabschnitte beträgt insgesamt 133.300 m², die Gesamtfläche der Deponie umfasst 165.000 m² und die jährliche Ablagerungsmenge liegt bei 180.000 t / 100.000 m³.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Tübingen
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072
Tübingen
Postfach 1929
72009 Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | umwelt.gewerbe@kreis-tuebingen.de |
Telefon: | 07071 207-4102 |
Fax: | 07071 207-4199 |
URL: | https://www.kreis-tuebingen.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
09.12.2022 - 22.12.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
30.11.2022
Auslegungsinformationen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
24.02.2022 - 24.02.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
01.09.2021 - 30.09.2021