Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gerresheimer Lohr GmbH ist ein Standort der Gerresheimer AG, einem an der Frankfurter Börse notierten MDAX-Unternehmen. Die Gerresheimer Lohr GmbH betreibt in Lohr am Main auf ihrem seit 1950 bestehenden Betriebsgelände (Rodenbacher Str. 38, 97816 Lohr) eine Anlage zur Glasherstellung. Die Anlage besteht aus zwei immissionsschutzrechtlich genehmigten Glasschmelzwannen und den dazugehörigen Nebeneinrichtungen. In den zwei modernen, erdgasbefeuerten und regenerativen Schmelzwannen wird Weiß- und Braunglas zur Herstellung von Glasbehältern (Holglas-Verpackungen) für die Pharmazeutische und die Lebensmittel-Industrie erzeugt. Aufgrund der gewachsenen Nachfrage an Glasverpackungen plant die Gerresheimer Lohr GmbH die Erweiterung der Produktionskapazität der beiden Schmelzwannen. Wesentliche Bestandteile des Änderungsverfahrens sind: 1. Die im Jahr 2009 errichtete Schmelzwanne 2 mit einer genehmigten Schmelzkapazität von 295 t/Tag soll gegen eine neue Schmelzwanne mit einer zu genehmigenden Schmelzleistung von 450 t/Tag ausgetauscht werden. Die Zykluszeit einer Hohlglas-Schmelzwanne liegt abhängig von der Belastung zwischen 10 und 12 Jahren. Bei der Wanne 2 ist das Ende der Wannenreise erreicht. Beim Wannenneubau ist eine Vergrößerung der Schmelzfläche von aktuell 90 auf 120 qm vorgesehen. 2. Für die bestehende Schmelzwanne 1 mit einer bislang genehmigten Schmelzleistung von 250 t/Tag ist eine Erhöhung um 15 t/Tag auf 265 t/Tag geplant. Im Gegensatz zur Wanne 2 plant der Betreiber die Erhöhung der Schmelzleistung der Wanne 1 ohne eine Veränderung der genehmigten Feuerungswärmeleistung allein durch eine höhere Entnahme von Glas unter Akzeptanz einer angepassten Glas-Qualität zu verwirklichen. Es sind diesbezüglich weder bauliche Maßnahmen noch Veränderungen der Energieeinträge oder Abgasvolumina der Schmelzwanne 1 vorgesehen. 3. Erweiterung der Produktionsmaschinen, der Kühlöfen und der Sortierlinien von 9 auf 10 4. Anbau des Kaltendgebäudes, Anpassung der Außenfassade des Produktionsgebäudes der Nordseite mit Optimierung des Schallschutzes 5. Erweiterung der Abluftanlage (Dachlüfter) mit Optimierung des Schallschutzes und der Strömungsführung 6. Bau einer dem Stand der Technik entsprechenden Abgasreinigungsanlage mit neuester Kerzenfiltertechnologie (CCF=Catalytic Candle Filter) zur Entstaubung und Minimierung der Stickoxidemissionen 7. Errichtung eines 58 m hohen Kamins mit einer kontinuierlichen Abgasmessung Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist am 02.03.2021 geplant. Die Abgasströme der Schmelzwanne 2 werden über den bestehenden Elektrofilter gereinigt. Spätestens mit Ende der Wannenreisezeit der Schmelzwanne 1, ist eine Erweiterung des CCF-Filters und somit eine Reinigung beider Abgasströme (Schmelzwanne 1 und 2) über diesen Filter angedacht. Während des 57 Tage andauernden Wannen-Neubaus kann der Elektrofilter vorübergehend nicht genutzt werden. Die Abgase der weiter in Betrieb befindlichen Schmelzwanne 1 sollen in dieser Zeit bereits über den neuen 15 Meter höheren Stahlkamin ungefiltert abgeleitet werden. Dies ist notwendig um den bestehenden Mauerwerkskamin abzureißen und anschließend einen neuen Abgas-Weg zum Stahl-Kamin für die neue Wanne 2 zu bauen. Die dargelegte Verfahrensweise ist technisch nicht vermeidbar, da Leitungsarbeiten an mit bis zu 600°C heißen Rohgasen technisch nicht durchführbar sind. In Bezug auf zu erwartende Lärmemissionen wurden die Änderungen bzw. Erweiterungen so geplant und berechnet, dass es zu keiner Verschlechterung kommt. Die lärmtechnischen Maßnahmen stellen sicher, dass sich die Lärmbelastung der Anlage in der Umgebung nicht erhöht. Das Vorhaben (Anlage zur Herstellung von Glas) ist der Nr. 2.8.1 (G, E) des Anhangs 1 zur 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) zuzuordnen. Die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Glas bedarf aufgrund § 16 i. V. m. § 10 BImSchG einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung; vor deren Erteilung ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Der vorzeitige Beginn wurde beantragt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durchgeführt, da der Schwellenwert nach Nr. 2.5.1 der Anlage 1 des UVPG überschritten wird und somit eine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 UVPG). Die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen gemäß § 4 e der 9. BImSchV (insbesondere der UVP-Bericht) liegen bei der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Main-Spessart) vor und werden mit den anderen Antragsunterlagen einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Main-Spessart
Untere Immissionsschutzbehörde
Marktplatz 8
97753
Karlstadt
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lramsp.de |
Telefon: | +49 9353 793-0 |
Fax: | +49 9353 793-7900 |
URL: | http://www.main-spessart.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
05.01.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
18.09.2020 - 19.10.2020