Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Wasserrecht; Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 und 15 WHG für die Entnahme und Ableitung von Grundwasser aus den Brunnen Anleng I, Fl.-Nr. 537/9, und Anleng II, Fl.-Nr. 537/8, Gemarkung Sachsenham, für die Trink- und Brauchwasserversorgung der Gde. Haarbach, Lkr. Passau (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG, § 10 Abs. 1 WHG, § 15 WHG); Amtlicher Entwurf der Änderungsverordnung, Neufestsetzung der Fassungsbereiche (Schutzzone W I) nach §§ 51, 52 WHG und Art. 73 Abs. 3 BayWG; Förmliche Bekanntmachung nach § 15 Abs. 2 WHG, § 11 Abs. 2 WHG, Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz -BayVwVfG- und Art. 73 Abs. 3 BayWG; Antragssteller: Gemeinde Haarbach, Hauptstraße 11, 94542 Haarbach Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 UVPG in Verbindung mit den in der Anlage 3 aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVPG) 1. Vorhaben 1.1 Antrag auf gehobene Erlaubnis Die Gemeinde Haarbach, Hauptstraße 11, 94542 Haarbach, vertreten durch Hr. ersten Bürgermeister Franz Gerleigner, beantragte eine gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG für das Entnehmen von Grundwasser aus den Brunnen B1 (Fl.-Nr. 537/9) und Brunnen B2 Anleng (Fl.-Nr. 537/8) jeweils Gemarkung Sachsenham in der Gde. Haarbach. Beantragt wird die Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser mit folgendem Um-fang: Brunnen B1 Anleng B2 Anleng maximale Momentanentnahme [l/s] 7 4 maximale Tagesentnahme [m³/d] 450 150 maximale Jahresentnahme [m³/a] 90.000 40.000 Insgesamt wurde somit eine maximale Jahresentnahmemenge von 130.000 m³/a bean-tragt. Das zutage geförderte Grundwasser soll zur Trink- und Brauchwasserversorgung der Gemeinde Haarbach (ausgenommen Rainding und Uttlau) und des Ortsteils St. Sal-vator der Stadt Bad Griesbach verwendet werden. 1.2 Amtlicher Verordnungsentwurf Änderungsverordnung: Das Landratsamt Passau beabsichtigt den Erlass einer Änderungsverordnung für die Neu-festsetzung des Fassungsbereiches (W I) auf der Flurnummer 537/9 Gemarkung Sachsen-ham (Brunnen 1) und des Fassungsbereichs (W I) auf der Flurnummer 537/8 Gemarkung Sachsenham (Brunnen 2) in der Gemeinde Haarbach entsprechend dem Schutzgebietsla-geplan (Fertigungsdatum Lageplan vom 06.12.2024 im Maßstab M = 1 : 1.500, Prüfvermerk Wasserwirtschaftsamt Deggendorf vom 29.01.2025) zur Änderung des bestehenden Wasserschutzgebietes. Die Fassungsbereiche (WI) befinden sich im Eigentum der Gemeinde Haarbach. Es ist beabsichtigt, die bestehende und rechtsgültige Wasserschutzgebiet dafür entsprechend dem amtlichen Verordnungsentwurf abzuändern, ohne die Festsetzun-gen nach § 3 der Wasserschutzgebietsverordnung zu ändern (§§ 51, 52 WHG, Art. 73 Abs. 3 BayWG). 2. Durch die o.g. beantragte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Ableitung von Grundwasser mit der o.g. Ableitungsmenge von 130.000 (m³/Jahr) unterfällt das Vorhaben der Nr. 13.3.2 Spalte 2 = allgemeine Vorprüfung der Anlage 3 zum UVPG (§ 11 WHG i.V.m. § 5 Abs. 1 UVPG, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 UVPG in Verbindung mit den in der Anlage 3 genannten Kriterien zum UVPG). Im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ist unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zum UVPG festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. 3. Gesamtergebnis: Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass die Maßnahme nach Ein-schätzung des Landratsamtes Passau auf Grund überschlägiger Prüfung keiner förmli-chen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. 4. Wesentliche Begründung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG: Die überschlägige Prüfung anhand der Schutzkriterien hat ergeben, dass aus nachstehenden Gründen eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht veranlasst ist: • Nach den Planunterlagen wird die förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung ausge-schlossen (siehe Planunterlagen Dr. Knorr GmbH in der Anhang „UVP-Vorprüfung“ in den hydrogeologischen Planunterlagen vom 25.11.2022). • Die Brunnen Anleng wird seit über 20 Jahren zur öffentlichen Trinkwasserversor-gung genutzt (Änderungsvorhaben). • Technische Schutzvorkehrungen gewährleisten einen ordnungsgemäßen Betrieb der Wassergewinnungsanlage, insbesondere durch die Steuerungs- und Messeinrichtun-gen, sowie durch die Überwachungs- und Aufzeichnungspflichten (siehe Vorschlag im Gutachten des amtlichen Sachverständigen für Wasserwirtschaft vom 17.06.2024). • Aufgrund der geringen Jahresentnahmemenge aus beiden Brunnen ist von keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme auszugehen. Zudem handelt es sich um eine bestehende Nutzung, von der bislang keine negativen Auswirkungen bekannt wurden. • Da es sich bei dem Antrag um eine Verlängerung der bestehenden Genehmigung handelt und die Jahresgrundwassermenge, sind keine nachteiligen Umweltauswir-kungen aus naturschutzfachlicher Sicht zu erwarten. • Die Tiefenwasserentnahme hat sich bis jetzt auf das erste Grundwasserstockwerk oder auch auf den Oberflächenwasserhaushalt nicht ausgewirkt. • Eine UVP-Vorprüfung wurde vorgelegt, aus naturschutzfachlicher Sicht ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. • Im Hinblick auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Maßnahme. • Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach der Feststellung des Wasserwirt-schaftsamtes Deggendorf (Gutachten vom 17.06.2024) und der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde nicht erforderlich (25.01.2024).   Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 zum UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die gesonderte Feststellung nach dem UVPG wird gemäß § 7 Abs. 1, § 5, § 9 Abs. 3 und 4 UVPG bei der Gemeinde Haarbach öffentlich bekannt gemacht und ist zudem un-ter https://www.uvp-verbund.de/by am 04.02.2024 bereits öffentlich bekannt gemacht worden (§§ 19 und 20 UVPG). Nähere Informationen, können beim Landratsamt Passau, -untere Wasserrechtsbehörde-, Domplatz 11, 94032 Passau nach entsprechender Termin-vereinbarung, im Zimmer 3.08, während der Dienststunden eingesehen werden. Landratsamt Passau -untere Wasserrechtsbehörde- Passau, 04.02.2025 gez. Fuchs Diplom-Verwaltungswirt (FH)

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau

Domplatz 11
94032 Passau
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-passau.de
Telefon: +49 851 397-1
Fax: +49 851 2894
URL: http://www.landkreis-passau.de

Datum der Entscheidung

04.02.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

25.01.2024, Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde ( 25.01.2024, Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde.pdf )
Amtlicher Verordnungsentwurf Änderungsverordnung Anleng ( Amtlicher Verordnungsentwurf Änderungsverordnung Anleng.pdf )
Ergänzungsantrag Anleng 13.12.2024 Dr. Knorr GmbH mit Roteintragungen Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ( Ergänzungsantrag Anleng 13.12.2024 Dr. Knorr GmbH mit Roteintragungen Wasserwirtschaftsamt Deggendorf.pdf )
Gutachten Wasserwirtschaftsamt ( Gutachten Wasserwirtschaftsamt.pdf )
Planunterlagen mit Prüfvermerken ( Planunterlagen mit Prüfvermerken.pdf )
UVP-Vermerk für UVP-Portal ( UVP-Vermerk für UVP-Portal.pdf )