Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG über das Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 UVPG: Die Stadt Göppingen beabsichtigt den Heubach auf Gemarkung Göppingen aufgrund von in der Vergangenheit auftretender und mit dem Klimawandel zunehmender Hochwasserproblematik umzugestalten. Aufgrund zu geringer Durchflussmengen und Fassungsvermögen bei HQ100 Ereignissen wurden Maßnahmen entworfen, welche die maximalen Durchflussmengen der aktuell für HQ100 Ereignisse zu eng bemessenen Brücken durch Neubau, Umbau oder Umnutzung erhöhen. Weiterhin sind eine Gewässeraufweitung, Hochwasser-Schutzmauern und ein Erdwall geplant. Das Vorhaben befindet sich im südöstlichen Bereich des Stadtgebiets Göppingen entlang des Heubauchs auf seinen letzten 1,6 km vor seiner Mündung in die Fils.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
Landratsamt Göppingen
Umweltschutzamt
Lorcher Straße 6
73033
Göppingen
Postfach 809
73008 Göppingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | umweltschutzamt@lkgp.de |
Telefon: | +49 7161 202-2201 |
Fax: | +49 7161 202-2290 |
URL: | https://www.landkreis-goeppingen.de |
Datum der Entscheidung
05.09.2024