Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Region Hannover – Fachbereich Verkehr - als Straßenbaulastträger hat gemäß § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) - i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - für das obengenannte Bauvorhaben die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens beantragt. Die Planung umfasst im Wesentlichen den Radwegausbau im Zuge der K 114 auf einer Länge von ca. 3,6 KM zwischen den Ortschaften Isernhagen KB und Altwarmbüchenl im Gebiet der Gemeinde Isernhagen in der Region Hannover. Geplant ist im anbaufreien Bereich zwischen den Ortschaften den bereits vorhandenen Radweg ostseitig der Kreisstraße durchgängig auf das Regelmaß von 2,50 m auszubauen. Der Ausbau erfolgt weitestgehend unter Einhaltung des vorhandenen Trassenverlaufes um den Flächenbedarf zu minimieren. Der Radweg wird zwischenzeitlich verschwenkt und auch über einen zukünftig stillzulegenden Parkplatz geführt um Gehölzstrukturen zu schützen Ziel ist es, durch die Entflechtung von Fuß- und Radfahrerverkehr in der OD Isernhagen und einer Verbreiterung auf 2,5 m des bestehenden Radweges (aktuell 1,8 m Breite) außerorts, eine verbesserte Verkehrssicherheit sowie höhere Reisegeschwindigkeiten zu gewährleisten und den Verkehrsablauf allgemein konfliktfreier zu gestalten. Der Träger der Baulast und Vorhabensträger ist die Region Hannover– Fachbereich Verkehr. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Region Hannover, Niedersachsen
Team 63.01: Baurecht und Fachaufsicht
Hildesheimer Straße 20
30169
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de |
Telefon: | +49(0)511 / 616 - 2 2603 |
Fax: | +49(0)511 / 616 – 1 123480 |
Datum der Entscheidung
20.10.2020