Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neckar Hochwasserschutz Nürtingen im Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au

10.01.2025

Das Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 5 Umweltschutz, Referat 53.1, plant durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die Ertüchtigung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen bzw. die Maßnahmen zur Herstellung des Hochwasserschutzes der Stadt Nürtingen entlang des Neckars im Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au. Hierfür ist es vor allem erforderlich vorhandene Hochwasserschutzanlagen in Form von Deichen zu ertüchtigen. Neben der Ertüchtigung von Bestandsdeichen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern wird im Rahmen der Maßnahme eine Bestandsmauer aufgehöht und zahlreiche Querungen, Leitungen und Kabel umverlegt und / oder angepasst. Der Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au erstreckt sich am rechten Ufer des Neckars von ca. Fluss-km 9+050 bis ca. Fluss-km 11+235. Folgende aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Nürtingen sind von der Maßnahme betroffen: 66, 730, 732, 1089, 1141/4, 1172, 1176, 1177, 1181, 1183, 1184/1, und 1185/3. Zudem sind folgende aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Zizishausen von der Maßnahme betroffen: 858/4, 1677, 856/3, 861/2, 337, 531/2, 838, 838/23, 856/1, 857/2, 858/1, 858/3, 860, 1516, 1516/2, 1516/3 und 1516/4. Das Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 5 Umweltschutz, Referat 53.1 hat mit den eingereichten Antragsunterlagen vom 21.09.2022 (vollständig eingereicht am 19.12.2022) beim Landratsamt Esslingen, untere Wasserbehörde, die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung des o. g. Vorhabens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht).

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in 78250 Tengen, Gemarkung Watterdingen, Gewann Brand

10.01.2025

Antrag der Solarcomplex AG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in 78250 Tengen, Gemarkung Watterdingen, Gewann Brand Die Solarcomplex AG, Ekkehardstraße 10, 78224 Singen (Vorhabenträgerin) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von drei WEA des Typs Nordex N163/6.8 mit einer Gesamthöhe von 245,5 m, einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Nennleistung von 6,8 Megawatt je WEA. Der Windpark Brand soll auf der Gemarkung Watterdingen, Gewann Brand, der Stadt Tengen (Flurstück 6049) entstehen. Baubedingt soll Wald im Umfang von rd. 2,29 ha im Bereich der WEA und deren Montageflächen, von rd. 1,2 ha im Bereich der Zuwegung Wald und von rd. 0,26 ha im Falle der Zuwegung Offenland dauerhaft gerodet werden. Zusätzlich soll im Bereich der Montageflächen 1,068 ha Wald für den Bau gerodet werden, der später wieder aufgeforstet wird (befristete Waldumwandlung). Die drei WEA des Windparks Brand sollen im vierten Quartal 2024 in Betrieb genommen werden. Für das Vorhaben wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV beantragt. Für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist das Landratsamt Konstanz als Untere Immissionsschutzbehörde gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Landesverwaltungs verfahrensgesetz (LVwVfG) örtlich und sachlich zuständig. Nach Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für den Windpark sowie nach Nr. 17.2.2 der Anlage 1 des UVPG für die dauerhafte Waldumwandlung eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht i. S. d. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Die Vorhabenträgerin hatte jedoch bereits im Vorfeld der Antragstellung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG das Entfallen der Vorprüfung sowie die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Diesem Antrag konnte mit Entscheidung des Landratsamtes Konstanz vom 14.07.2020 entsprochen werden. Das Vorhaben wurde dadurch UVP-pflichtig. Die Rodung von Wald bedarf der Umwandlungsgenehmigungen nach §§ 9, 11 Landeswaldgesetz (LWaldG). Die Genehmigung der Rodung an den Standorten der WEA wird nach § 13 BImSchG von der Genehmigung für die WEA eingeschlossen und ist damit vom Landratsamt Konstanz zu erteilen. Die Rodung für die Zuwegung außerhalb der Anlagenstandorte ist vom Regierungspräsidium Freiburg nach dem LWaldG zu genehmigen. Bedarf ein Vorhaben - hier die Rodung von Wald - der Zulassung durch mehrere Landesbehörden, so ist eine federführende Behörde zu bestimmen. Diese erfüllt die Aufgaben nach den Verfahrensvorschriften, die für die Umweltverträglichkeitsprüfung in dem von ihr durchzuführenden Zulassungsverfahren gelten. Federführende Stelle ist das Regierungspräsidium Freiburg. Dieses hat die Aufgaben der federführenden Behörde mit Entscheidung vom 28.07.2020 an das Landratsamt Konstanz übertragen. Zu diesen Aufgaben zählen u. a. die Feststellung der UVP-Pflicht und die Durchführung des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Verfahren wird nach § 10 BImSchG i. V. m. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) durchgeführt. Das Genehmigungsverfahren für das UVP-pflichtige Vorhaben wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 8 der 9. BImSchV der Öffentlichkeit bekanntgegeben

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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