Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 6 Windenergieanlagen in der Gemarkung Windeberg der Stadt Mühlhausen, Windpark Forstberg GmbH & Co. KG

21.11.2024

Antrag der Windpark Forstberg GmbH & Co. KG auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb von 6 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V150 in 99974 Mühlhausen, OT Windeberg

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von zehn Windkraftanlagen in 16356 Werneuchen und 16321 Bernau bei Berlin - Reg.-Nr.: G05722

21.11.2024

Die Firma WPB Windpark Börnicke GmbH & Co. KG, Hallesche Straße 3 in 06686 Lützen beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken 16356 Werneuchen in den Gemarkungen Willmersdorf, Flur 5, Flurstücke 120/1, 121, 148, 188 und Gemarkung Löhme, Flur 3, Flurstücke 186, 189 sowie auf den Grundstücken 16321 Bernau bei Berlin in der Gemarkung Börnicke, Flur 1, Flurstück 313 zehn Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G05722). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von zehn Windkraftanlagen des Typs Vestas V162-7.2 MW mit einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m über Geländeoberkante. Die Nennleistung beträgt jeweils 7,2 MW. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es wurden Anträge zur Errichtung von drei Löschwasserzisternen, auf Waldumwandlung nach § 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg und auf Befreiung vom Alleenschutz nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 29 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes gestellt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Jahr 2025 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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