Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Verzicht auf die Errichtung zweier Zulaufanlagen zum Tagebausee Skado

26.06.2024

Gegenstand des Vorhabens ist der Verzicht auf den Bau des Zuleiters von der Schwarzen Elster zum Tagebausee Skado sowie der Verzicht auf den Bau der Zulaufanlage vom Oberen Landgraben zum Tagebausee Skado. Im Rahmen der Flutung des Tagebausees Skado möchte die LMBV auf die Errichtung beider Anlagen verzichten. Beide Vorhaben befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Elsterheide im Landkreis Bautzen und in unmittelbarer Nähe zum Land Brandenburg. Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung konnte nach überschlägiger Prüfung unter Be-achtung der Kriterien nach Anlage 3 zum UVPG von der Landesdirektion Sachsen mit Feststellung vom 6. Mai 2024 nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Vorhaben „Verzicht auf die Errichtung zweier Zulaufanlagen zum Tagebausee Skado“ erhebliche nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die nach § 25 Absatz 2 des Umweltver-träglichkeitsprüfungsgesetzes zu berücksichtigen sind. Diese derzeit nicht ausgeschlos-senen erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen betreffen die Schutzgüter Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit, und kulturelles Erbe / sonstige Sachgüter. Im Ergebnis der Vorprüfung ist die Durchführung einer förmlichen Umweltverträglich-keitsprüfung erforderlich.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Erweiterung Windpark Alfstedt-Ebersdorf um eine weitere Anlage

26.06.2024

Die Ebersdorfer Bioenergie GmbH & Co KG, Hauptstraße 41, 27432 Ebersdorf, hat am 24.10.2022 beim Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im im Regionalen Raumordnungsprogramm 2020 des Landkreises dargestellten Windkraftstandort Alfstedt-Ebersdorf beantragt. Das jetzt beantragte Vorhaben besteht aus 1 Windenergieanlage vom Typ NORDEX N163-6.X (Nabenhöhe: 164 m, RotorØ: 163 m, Gesamthöhe: 245,5 m, Leistung: 6,8 MW) auf dem Flurstück 10/3 der Flur 2 von Ebersdorf sowie den dazugehörigen Zuwegungs-, Aufbau- und Abstellflächen. Im RROP-Vorranggebiet sind 2020 bereits 12 Windenergieanlagen nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt und dann errichtet worden. Die geplante Anlage N01 soll im südlichen Bereich des Vorranggebiets errichtet werden. Darüber hinaus befinden sich in der näheren Umgebung weitere Windenergieanlagen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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