Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Antrag der RWE Power AG auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme

02.04.2025

Zum Abschluss der Rekultivierung für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler, für die Versorgung der Feuchtgebiete im Nordraum des Tagebaus Garzweiler und für die Schaffung dauerhaft stabiler Grundwasserverhältnisse ist der Bau der Rheinwassertransportleitung einschließlich dazugehöriger baulicher Anlagen bis 2030 erforderlich. Dafür sollen aus dem Rhein bei Dormagen in Abhängigkeit vom Rheinwasserstand nach einem gestaffelten Entnahmekonzept bis zu 18 m³/s Wasser entnommen und über ein ca. 45 km langes Rohrleitungssystem zu den Tagebauen Hambach und Garzweiler gefördert werden. Der Zeitraum für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler bis zur Erreichung der jeweiligen Zielwasserstände beträgt rund 40 Jahre. Anschließend soll die Rheinwassertransportleitung noch voraussichtlich rund weitere 30 Jahre betrieben werden, um Versickerungsverluste auszugleichen, bis die Seen vollständig vom natürlichen Grundwasserzustrom gespeist werden können. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

McCain GmbH, Produktionsstätte für McCain-Kartoffelprodukte

02.04.2025

Die Firma McCain GmbH, Düsseldorfer Straße 13, 65670 Eschborn, hat mit Antrag vom 28.01.2025 die Erteilung der ersten Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG i. V. m. einer Genehmigung nach den §§ 4 und 10 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Produktionsstätte für McCain-Kartoffelprodukte am Standort Ackerköpfe in 31226 Peine, Gemeinde Hohenhameln, Gemarkung Mehrum, Flur 3, Flurstücke 109/34, 115/12, 115/14, 115/19, 115/25, 124/2, 124/7, Gemeinde Hohenhameln, Gemarkung Schwicheldt, Flur 9, Flurstücke 27/22, 27/25, 32/12, 32/26, 32/27, 32/28, 33/2, 33/5, 33/7, 39/4 und Gemeinde Stadt Peine, Gemarkung Schwicheldt, Flur 7, Flurstücke 1/25, 1/26, 1/31, 1/34,1/48 beantragt. Des Weiteren wird eine Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8 a Abs. 1 BImSchG im Rahmen der ersten Teilgenehmigung für die Baufeldvorbereitungen, Erdbewegungen sowie für die Pfahlgründung, Fundamentarbeiten, die BFT-Stützen, Frostschürzen und Träger beantragt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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