Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

A 99 West, 6-streifiger Ausbau, BA I: AD München-Süd-West bis Tunnel Aubing

04.04.2025

Das hier gegenständliche Bauvorhaben umfasst den Ausbau der A 99 West von 4 auf 6 Fahrstreifen im BA 1. Der Bauabschnitt beginnt beim Autobahndreieck München- Süd-West, bei A 99_200_0,000, und verläuft zwischen Germering im Westen und Frei- ham im Osten in Richtung Norden bis zur Tunneleinfahrt Aubing bei A 99_240_1,162. Die Gesamtlänge des BA 1 beträgt ca. 2,96 km. Daneben ist der Umbau der beiden Anschlussstellen (AS) München-Freiham-Mitte und Germering-Nord Bestandteil der Planung. Die Planung ist Teil der Ausbaumaßnahme der Bundesautobahn A 99 West zwischen dem Autobahndreieck (AD) München-Süd-West und dem Autobahnkreuz (AK) München-West. Mit dem Ausbau der A99 West wird eine Verbesserung der örtlichen Verkehrssituation angestrebt.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen in 03205 Calau OT Gollmitz; Vorhaben-ID Süd-G01524

03.04.2025

Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Gollmitz, Flur 3, Flurstück 233, Flur 4, Flurstücke 6 - 3 und 8, Flur 5, Flurstück 13 vier Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen vom Typ Siemens Gamesa SGR-170-6,6 MW mit drei Rotorblättern, einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 170 m und damit einer Gesamthöhe von 250 m. Die elektrische Leistung beträgt je Anlage 6,6 MW. Zu den Windkraftanlagen gehören auch das Maschinenhaus, Getriebe, Stahlturm, Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Für das Vorhaben ist eine Waldumwandlung auf Flächen von insgesamt 2,5795 Hektar erforderlich. Es handelt sich um Anlagen der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.3 S in Verbindung mit Nummer 17.2.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben wurde freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



illu-map-boxes.svg