Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Antrag auf wesentliche Änderung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen gemäß § 6 i.V.m. §16b des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf den Grundstücken in 59075 Hamm, Gemarkung Bockum-Hövel, Flur 45, Flurstück 46 (WEA 3) und Gemarkung Bockum-Hövel, Flur 45, Flurstücke 17, 23 (WEA 4) beantragt.

27.06.2024

Die Windenergie Ameke / Hölter GmbH & Co.KG, Kurrick 7, 48317 Drensteinfurt hat mit Antrag vom 06.02.2024 gemäß § 16 i.V.m. §16b des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die wesentliche Änderung der Windenergieanlagen WEA 3 und WEA 4 auf den Grundstücken in 59075 Hamm, Gemarkung Bockum-Hövel, Flur 45, Flurstücke 46 (WEA 3) und Gemarkung Bockum-Hövel, Flur 48, Flurstück 17, 23 (WEA 4) beantragt. Antragsgegenstand ist der Wechsel des WEA-Typs von einer Vestas V150-5.6/6.0 zu einer Vestas Typ Vestas V162-6.0 sowie eine Standortverschiebung der WEA 3 um ca. 135 m nach Westen und der WEA 4 um ca. 74 nach Westen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BImSchG zum Genehmigungsverfahren der Firma Speira GmbH in Neuss

27.06.2024

Antrag der Firma Speira GmbH nach §§ 16, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 28.03.2024 bei mir eingegangen am 18.04.2024, zuletzt ergänzt am 17.06.2024 auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Al-Schmelzanlage und Gießerei auf dem Werksgelände an der Koblenzer Str. 122 in 41468 Neuss im Wesentlichen durch CO2-Reduzierung durch höheren Einsatz von Schrotten, Erneuerung/Modernisierung von Teilanlagen sowie Antrag nach § 8a BImSchG auf Zulassung vorzeitigen Beginns. Auf der Grundlage von § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit den §§ 8 und 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird Folgendes bekannt gemacht: Die Firma Speira GmbH, Aluminiumstr. 1, 41515 Grevenbroich, hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde gemäß §§ 16 Abs. 1, 6 BImSchG einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die beabsichtigte wesentliche Änderung der Aluminium-Schmelzanlage und Gießerei am Standort in 41468 Neuss, Koblenzer Str. 122 (Gemarkung Norf, Flur 2, Flurstück 11, 36, 64, 65, 74, 76, 77 und Gemarkung Nievenheim, Flur 22, Flurstück 28, 29) in Verbindung mit einem Antrag nach § 8a BImSchG auf Zulassung vorzeitigen Beginns gestellt.

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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