Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für dieses Bauvorhaben hat das Staatliche Bauamt Bamberg mit Schreiben vom 28.03.2024 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 17 FStrG beantragt.
Gegenstand des Verfahrens ist im Wesentlichen der Anbau eines dritten Fahrsteifens an der einbahnig, zweistreifigen Bundesstraße B 505 (AS Pommersfelden A 3 - AS Bamberg-Süd A 73) im Bundesfernstraßennetz von Abschnitt 260, Station 1,795, bis Abschnitt 280, Station 0,057, südlich der Anschlussstelle (AS) Hirschaid auf einer Länge von 1,660 km. Die Länge des Überholfahrstreifens als gesicherter Überholbereich in Fahrtrichtung Pommersfelden (A 3) beträgt 1.325 m. Der Übergang zum dreistreifigen Abschnitt erfolgt am Baubeginn (Bau-km 0+000) mit einer einseitigen Verziehung (L = 120,00 m) in Richtung Norden. An der Einfahrt am Bauende (AS Hirschaid) wird der Einfädelungsstreifen zum Überholfahrstreifen durch Fahrstreifenaddition entwickelt. Die Teilstrecke wird grundsätzlich mit einem dreistreifigen Straßenquerschnitt RQ 11,5+ nach RAL 2012 ausgebaut, der an die bestehenden und bereits ausgebauten Abschnitte angepasst wird (1., 2. und 3. Bauabschnitt). Die Fahrbahnbreite beträgt 11,50 m. Die Bankettbreite beträgt neben der einstreifigen Fahrtrichtung 2,50 m (zum Abstellen von liegengebliebenen Fahrzeugen), neben der zweistreifigen Fahrtrichtung 1,50 m. Die Bankette werden standfest (befahrbar) ausgebildet. Die Einmündungen der AS Hirschaid in die Staatsstraße St 2260 Schlüsselfeld - Hirschaid werden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit signalisiert und der Linksabbiegestreifen der St 2260 an der östlichen Anschlussrampe verlängert. Im Zuge des Ausbaus werden zwei Brückenbauwerke erneuert und verbreitert: BW 01 – 6131-513 (Brücke im Zuge der B 505 über einen öffentlichen Feld- und Waldweg bei Bau-km 0+858) und BW 02 – 6131-514 (Brücke im Zuge der B 505 über die St 2260 bei Sassanfahrt Bau-km 1+597). Die Entwässerungseinrichtungen der B 505 und der St 2260 werden im Ausbaubereich erneuert bzw. neu errichtet. Die nicht mehr verkehrsgerechten Rastplätze „Ebrachtal“ und „Weiherfeld“ an der B 505 werden aufgelassen und zurückgebaut. Im Bereich des rückgebauten Rastplatzes „Weiherfeld“ wird im einstreifigen Bereich eine Nothaltebucht angelegt. Als Folgemaßnahmen des Anbaus werden erforderlich: Änderungen am Fahrbahnrand der St 2260 und am Geh- und Radweg im Bauwerksbereich, Änderungen am nicht klassifizierten Straßennetz (insbesondere an verschiedenen öffentlichen Feld- und Waldwegen) und Änderungen bei Kreuzungen mit Gewässern dritter Ordnung. Das Straßennetz wird durch den Ausbau nicht grundsätzlich verändert. Es sind keine Widmungen oder Umstufungen vorzunehmen.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Als Ergebnis der durchgeführten allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 9 Abs. 3, Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG i.V.m. Nr. 14.6 der Anlage 1 zum UVPG wurde festgestellt, dass durch das Bauvorhaben keine zusätzlichen erheblich nachteiligen oder andere erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 32

Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Telefon: 0921/604-0
Fax: 0921/604-41258
URL: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/

Datum der Entscheidung

03.06.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Ergebnis der UVP Vorprüfung ( b505_ergebnis_der_uvp_vorpruefung.pdf )