Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, Abteilung 5 Umwelt, Referat 53.1 (Vorhabenträger) hat bei der als Planfeststellungsbehörde zuständigen Unteren Wasserbehörde der Stadt Mannheim die Planfeststellung gemäß § 68 Abs. 1 und § 70 Abs. 1 S. 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i. V. m. den §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG BW) für folgendes Vorhaben beantragt: Gegenstand des Vorhabens ist der Ausbau und die Sanierung des Rheinhochwasserdammes (RHWD) XXXIX vom Großkraftwerk Mannheim (GKM) (Damm-km 0+000) bis auf Höhe der Drachenfelsstraße in Mannheim-Lindenhof (Damm-km 3+938), da der Damm nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 19712:2013-01, DWA-M 507-1) entspricht. Zur Wiederherstellung des 200-jährlichen Hochwasserschutzes am Rhein und zur Sicherung der geschützten Landflächen gegen schadbringende Überschwemmungen bei Rheinhochwasser sind eine Überplanung und Ertüchtigungen dieses ca. 3,9 km langen Dammabschnitts zwingend erforderlich. Die maximal zulässigen Dammhöhen der Rheinhochwasserdämme sind in der „Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Fragen des Hochwasserschutzes am Oberrhein“ in den dortigen Anlagen 2 und 3 am 28.02.1991 bzw. in den nachfolgenden Aktualisierungen festgeschrieben. Der RHWD XXXIX soll zur Gewährleistung der Standsicherheit und der Sicherung der durchgängigen Zugänglichkeit im Hochwasserfall auf die nach dieser Vereinbarung maximal zulässigen Dammkronenhöhen erhöht werden. Bereits bestehende höhere Freiborde haben Bestandsschutz. Im Zuge der Ertüchtigung werden auch Fehlhöhen ausgeglichen, die sich im Laufe der Jahre durch Setzungen ergeben haben und kleinräumige Begradigungen vorgenommen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Bereich der angrenzenden Sportanlagen sowie der angrenzenden Wohnbebauung werden abschnittsweise Sonderbauweisen erforderlich. Zur Überwachung und Verteidigung des Dammes im Hochwasserfall werden wasser- und landseitig des Damms baumfreie Zonen – einschließlich der Dammschutzstreifen – eingerichtet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt Mannheim
Glücksteinallee 11
68163
Mannheim
Baden-Württemberg
Deutschland
Telefon: | 0621/293-0 |
Fax: | 0621/293-6777 |
URL: | https://www.mannheim.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
20.10.2022 - 21.11.2022