Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma QE Portofolie 1 GmbH & Co. KG, Unter den Linden 21 in 10117 Berlin, beantragt die Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Wernitz, Flur 6, Flurstück 72/8 und Flur 2, Flurstück 64 zwei Windenergieanlagen (WEA) wesentlich zu ändern. Es handelt sich dabei um die Änderung einer Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die bereits bestehenden Anlagen im Windpark führen zu einer kumulativen Betrachtung. Für die zwei Neuanlagen war nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fauna werden durch Abschaltzeiten und Aufstellung von Reptilienzäunen sowie Bauzeitenregelungen vermieden. Aufgrund der Einhaltung der gültigen Immissionsrichtwerte und durch Abschaltkonzepte sind keine Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen für das Schutzgut Mensch durch Lärm oder Schattenwurf zu erwarten. Beeinträchtigungen von Bodendenkmälern können durch baubegleitendes archäologisches Fachpersonal wirksam vermieden werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
| E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
27.03.2026
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
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