Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die AFK-Geothermie GmbH, Am Claim 2, 85609 Aschheim hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG i.V.m. Nr. 1.2.3.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV für die wesentliche Änderung des Heizkraftwerkes der AFK-Geothermie GmbH, Am Claim 2, 85609 Aschheim, am Standort Am Claim 2, 85609 Aschheim, Fl.Nr. 256/3 der Gemar-kung Aschheim beantragt. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen: - Errichtung und Betrieb eines Kessels 4 für den Einsatz von Erdgas mit einer Feuerungswärmeleistung von 9,99 MW, - Errichtung und Betrieb einer zweiten Absorptions-Wärmepumpe (AWP 2) mit einer Feuerungswärmeleistung von 4 MW, - Reduzierung der Feuerungswärmeleistung des Kessels 1 und der AWP 1 gegenüber der bisherigen Genehmigung, - Erhöhung der Gesamt-Feuerungswärmeleistung am Standort von 36,85 MW auf 49,45 MW, - Erhöhung des bestehenden Kamins 6 von 21 m auf 27,3 m, - Neuerrichtung des bisher mit 25 m Höhe genehmigten Kamins 5 mit einer Höhe von nun 27,3 m.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Regierung von Oberbayern - Umweltrecht
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
Fax: | +49 89 2176-2914 |
URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
28.07.2020