Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Hochstraße Nord (B 44) liegt im Stadtgebiet von Ludwigshafen. Sie stellt ein Teilstück im Gesamtfernstraßennetz in der Metropolregion Rhein-Neckar dar, dass durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufende A 61 linksrheinisch (Ludwigshafen – Speyer) und die A 5 rechtsrheinisch (Mannheim – Karlsruhe) sowie in West-Ost Richtung die A 6 (Saarbrücken – Mannheim), die A 650 (Bad Dürkheim – Ludwigshafen) bzw. die A 65 (Neustadt – Ludwigshafen) geprägt ist. Die zwischen Bad Dürkheim und Ludwigshafen in West-Ost Richtung verlaufende A 650 findet ihre Fortsetzung im Stadtbereich von Ludwigshafen in der B 44 bzw. B 37 mit jeweiliger Rheinüberquerung durch die Kurt-Schumacher-Brücke (B 44) und die Konrad-Adenauer-Brücke (B 37) als wichtigste Bindeglieder zwischen den Schwesterstädten Ludwigshafen (Rheinland/Pfalz) und Mannheim (Baden-Württemberg) in der Metropolregion Rhein-Neckar. Der gegenständliche Vorhabenbereich im Zuge der B 44 beginnt im Westen im Übergangsbereich zur A 650 am Bruchwiesenknoten bei ca. Bau-km 0+245,952 (Bauanfang), führt über das Gelände der Deutschen Bahn durch das zentrale Stadtgebiet von Ludwigshafen bis zur Kurt-Schumacher-Brücke über den Rhein bei ca. Bau-km 2+253,038 (Bauende) und schließt im weiteren Verlauf an das Stadtstraßennetz der Stadt Mannheim an. Die im Jahre 1980 mit dem letzten Teilstück „Anschluss Bruchwiesenstraße mit Hochstraße Süd an die A 650“ dem Verkehr freigegebene Hochstraße Nord hat eine Länge von ca. 2,0 km und ist aufgrund gravierender Brückenschäden in ihrer Gesamtlänge vom Anschluss Bruchwiesenstraße (A 650) bis zur Rheinbrücke (Kurt-Schumacher-Brücke) zu erneuern bzw. durch Umgestaltung neu zu planen. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungsverfahren/ Bundesstraßen" eingesehen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
E-Mail: | lbm@lbm.rlp.de |
Telefon: | 0261/3029-0 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.08.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
13.12.2022 - 13.12.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
10.01.2022 - 09.02.2022
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Weitere Unterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
31.08.2018 - 01.10.2018