Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Einmündungsbereich der L 502 in die B 270 südlich der Annexe Breitenau sowie der Einmündungsbereich der städtischen Kreisstraße 6 in die B 270 westlich Breitenau haben sich als Unfallhäufungsstellen herausgestellt. Die Beseitigung dieser beiden Unfallhäufungsstellen sind der Anlass für die in den letzten Jahren angestellten verkehrsplanerischen Überlegungen zur Steigerung der Verkehrsqualität, Leistungsfähigkeit und vorrangig der Verkehrssicherheit im Plangebiet. Die vorliegende Planung behandelt aus vorgenannten Gründen den Ausbau der Bundesstraße 270 zwischen den Ortslagen Kaiserslautern, Stadtteil Hohenecken und der Ortslage Schopp sowie die Verlegung der L 502 bei Breitenau. Zur Verknüpfung der beiden klassifizierten Straßen wird eine leistungsfähige und verkehrssichere Kreisverkehrsanlage ca. 40 m südlich des vorhandenen Einmündungsbereiches der K 6 in die B 270 errichtet. Im Zuge der DB-Strecke 3300 zwischen Kaiserslautern und Pirmasens wird südöstlich des bestehenden Bauwerkes ein neues Überführungsbauwerk gebaut, das die Bahnstrecke über die zu verlegende L 502 überführt. Das vorhandene Überführungsbauwerk der DB-Strecke über die städtische Kreisstraße 6 ist sanierungsbedürftig und - insbesondere im Hinblick auf seine unzureichenden Durchfahrtshöhen - den Anforderungen an ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Überführungsbauwerk nicht mehr gewachsen. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Plangebiet wird zwischen der Einmündung der L 472 von Queidersbach kommenden die B 270 und der geplanten Kreisverkehrsanlage sowie an der neuen Straßentrasse der L 502 in Richtung Ortslage Breitenau ein Rad- und Gehweg neu gebaut. Der südwestlich der B 270 verlaufende Hoheneckermühlbach wird - unter anderem wegen dem Neubau der Kreisverkehrsanlage im Einmündungsbereich der geplanten L 502 in die B 270 – auf einer Länge von ca. 400 m verlegt. Die Planung umfasst neben dem Bau der Fahrbahnen, Nebenanlagen und Ingenieurbauwerke die erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und die Herstellung von landschaftspflegerischen Maßnahmen. Träger der Baulast für die geplanten baulichen Maßnahmen sind die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Rheinland-Pfalz für den jeweiligen Bereich ihrer Baulast. Vorhabenträger der Maßnahme ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungsverfahren/ Bundesstraßen" eingesehen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
E-Mail: | lbm@lbm.rlp.de |
Telefon: | 0261/3029-0 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
03.06.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
13.05.2019 - 12.06.2019