Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für die GbR Struth, vertreten durch Herrn Martin Struth, Hof Büchelborn 2, 56340 Dachsenhausen, wurde zum Zwecke der Sicherstellung der Brauch- und Trinkwasserversorgung des Hofes Büchelborn 2 mit Datum vom 03.03.2021 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Niederbringung einer Versuchsbohrung, Durchführung von Pumpversuchen und Ausbau zu einem Brunnen erteilt Für die Benutzungen ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.4 UVPG, bei Tiefbohrungen zum Zweck der Wasserversorgung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Dies wird gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Loreley-Echo der Verbandsgemeinde Loreley in der Ausgabe Nr. 9/2021 vom 05.03.2021 veröffentlicht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur

Kirchstraße 45
56410 Montabaur
Postfach Montabaur
1227 Montabaur
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle33@sgdnord.rlp.de
Telefon: 02602 - 152 - 0
Fax: 02602 - 152 - 4100
URL: https://sgdnord.rlp.de/

Datum der Entscheidung

24.02.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021-02-24 Bekanntgabe Vorprüfung UVP ( 2021-02-24 Bekanntgabe Vorprüfung UVP.pdf )
2021-02-24_UVP-Vorprüfung_13.4_A_PrüftabelleAnlage3_1-3_Bohrung-Struth-Hof.Büschelborn ( 2021-02-24_UVP-Vorprüfung_13.4_A_PrüftabelleAnlage3_1-3_Bohrung-Struth-Hof.Büschelborn.pdf )