Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma PNE AG mit Sitz in 27472 Cuxhaven, Peter-Henlein-Str. 2-4, beantragte am 18.11.2019 beim Kreis Viersen als zuständige Genehmigungsbehörde eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen auf der Start- und Landebahn des ehemaligen britischen Militärflughafens in Niederkrüchten-Elmpt auf dem Flurstück 13, Flur 34, in der Gemarkung Elmpt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs Siemens Gamesa SG-6.0 155 mit 165 Meter Nabenhöhe, 155 Meter Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 242,5 Meter zzgl. 3,5 Meter Fundament mit einer Nennleistung von 6,6 MW je Anlage und einer Windenergieanlage des Typs Siemens Gamesa SG-6.0 155 mit 122,5 Meter Nabenhöhe, 155 Meter Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 200,5 Meter zzgl. 3,5 Meter Fundament mit einer Nennleistung von 6,6 MW, einschließlich der Kranstell-, Lager-, Montage und Kranauslegerflächen und sonstiger zum Bau und Betrieb der Windenergieanlagen benötigten Einrichtungen. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Auf Antrag der Antragstellerin nach § 19 Abs. 3. BImSchG wird das Genehmigungsverfahren als förmliches Verfahren nach § 10 BImSchG unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Antragstellerin hat gem. § 7 Abs. 3 UVPG die freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Daher ist das beantragte Vorhaben UVP-pflichtig und der hierzu erforderliche UVP-Bericht wird ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 11a der neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) stattfindet. Das beantragte Vorhaben wird hiermit gem. § 10 BImSchG in Verbindung mit § 19 UVPG bekannt gemacht. Sofern die Genehmigung erteilt wird, beabsichtigt die Antragstellerin, die Errichtung der Windenergieanlagen nach Eintritt der Vollziehbarkeit des Genehmigungsbescheids zu verwirklichen. Die Windenergieanlagen sollen in 2022 in Betrieb genommen werden. Aktenzeichen: 66/3 - Ni- WKA Flugplatz Elmpt
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Viersen
Abteilung 66/3
Rathausmarkt 3
41747
Viersen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | umweltschutz@kreis-viersen.de |
Telefon: | 02162 39 - 1242 |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.12.2020 - 18.01.2021