Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15 in 70567 Stuttgart, hat mit Datum vom 27.03.2018, letztmalig geändert am 06.05.2020 (Ergänzungsunterlagen), die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von drei Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern am Standort Freudenberg, Gemarkung: Freudenberg, Flur: 10, Flurstücke 18 und 74 beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von drei Windkraftanlagen Fabrikat: Senvion Typ: 3.4M140 (mit Hybridturm und Fundament) in 57258 Freudenberg, Gemarkung: Freudenberg, Flur: 10, Flurstücke 18 und 74, an den Standorten mit folgenden Koordinaten nach Gauß-Krüger und Höhe NHN: WEA 1 Rechts: 3421720,3 Hoch: 5639439,1 615,0 m WEA 2 Rechts: 3421882,4 Hoch: 5639795,3 603,8 m WEA 3 Rechts: 3422152,5 Hoch: 5639444,1 585,8 m mit den jeweiligen Abmessungen Naben-Höhe: 160,00 m über Grund Rotor-Durchmesser: 140,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) Gesamthöhe: 230,00 m und einer Anlagenleistung (elektrische Nennleistung) von max. 3.565,6 kW; 2. die Herrichtung von Kranstellflächen sowie Montageflächen an WEA 1 (2.675 m²), WEA 2 (2.700 m²), WEA 3 (2.700 m²) zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Die Anlagen gehören zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 der Anlage 1, Spalte 2, (A) UVPG (Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern). Für diese Anlagen ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 des UVPG und Einschluss bereits aufgrund errichteter Anlagen anderer Betreiber im Einwirkungsbereich vorgenommen worden. Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 des UVPG, bei der festgestellt werden sollte, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die für die Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen sind, und deshalb eine UVP-Pflicht besteht. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 1 des UVPG durch die Genehmigungsbehörde hat unter Würdigung der seinerzeit vorliegenden Sachverhalte und Informationen ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen im Hinblick auf die in Anlage 3 des UVPG genannten Kriterien nicht ausgeschlossen werden konnten. Daraus folgte, dass verpflichtend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Siegen-Wittgenstein
Koblenzer Straße 73
57072
Siegen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | post@siegen-wittgenstein.de |
Telefon: | 0271 333-0 |
Fax: | 0271 333-2500 |
URL: | https://www.siegen-wittgenstein.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.08.2020 - 29.08.2020
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.06.2020 - 15.07.2020
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.06.2020 - 02.07.2020
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
11.02.2019 - 11.03.2019