Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus den Brunnen I und II auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 4968/0 und 4969/0 sowie 2983/0 der Gemarkung Schönau a. d. Brend zur öffentlichen Trinkwasserversorgung beschränkte Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 15 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) Die Gemeinde Schönau a. d. Brend beantragte die Neuerteilung der zuletzt genehmigten wasserrechtlichen Bewilligung für die o. g. Grundwasserbenutzungen in der Gemarkung Schönau a. d. Brend. Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S 3370), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Umweltamt
Neumann-Lischke, Andreas, Herr
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt a. d. Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | andreas.neumann-lischke@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-349 |
Fax: | +49 9771 94-81 349 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
21.01.2019