Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Wärme Hamburg GmbH, Andreas-Meyer-Straße 8, 22113 Hamburg, hat am 25. Juni 2020, vervollständigt am 09. Dezember 2020, bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung einschließlich zugehöriger Dampfkessel, mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt (MW) oder mehr, auf dem Grundstück Dradenaustraße ohne Nr., 21129 Hamburg, Gemarkung Finkenwerder Nord, Flurstücke 3337 und 5474, beantragt. Die beantragte Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungseinrichtung mit einer Feuerungswärmeleistung von 440 MW bestehend aus: zwei Gasturbinen mit Zusatzfeuerung: 2 x 175 MW, einem Gasdampferzeuger: 1 x 80 MW und einem Gasmotor: 1 x 10 MW. Darüber hinaus wird ein Elektro-Dampferzeuger (Power-to-Heat) mit einer elektrischen Leistung von 30 MW installiert. Des Weiteren ist ein heizölbetriebenes Notstromaggregat mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,5 MW vorgesehen. Weiterhin ist ein Wärmespeicher mit einem Speichervolumen von 55.000 m³ Wasser und einer Höhe von ca. 50 m auf dem Anlagengelände geplant. Es ist vorgesehen, das Heizkraftwerk im Jahr 2024 in Betrieb zu nehmen. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.1 (Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung einschließlich zugehöriger Dampfkessel, mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr), Verfahrensart G, des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Zu dem hier bekannt gegebenen Genehmigungsverfahren nach BImSchG sind weitere Entscheidungen nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) erforderlich, welche gesondert beantragt werden. Diese sind: Erlaubnis für die unbefristete Einleitung von Niederschlagswasser und gewerblich-industriellem Abwasser nach § 8 WHG, Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser nach § 8 WHG. Gemäß § 6 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Anlage 1 Nr. 1.1.1 ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Betrieblicher Umweltschutz (I 1)
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
E-Mail: | Immissionsschutz@bukea.hamburg.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
24.08.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
25.03.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.04.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
17.02.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
25.11.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
25.11.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
09.08.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
18.02.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
30.12.2020 - 29.01.2021