Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Bauwasserhaltung beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG). Die Vorprüfung des Landratsamtes München hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Zu dieser Entscheidung haben folgende Aspekte geführt: Merkmale des Vorhabens Bei dem geplanten Vorhaben wird Grundwasser entnommen und anschließend in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet. Die beantragte Jahresentnahmemenge beträgt 210.470 m³. Es könnten Gefahren für das Grundwasser durch die Wasserentnahme entstehen. Standort des Vorhabens Eine ökologische Empfindlichkeit des Standortes der Maßnahme ist hinsichtlich der in Anlage 3 Nr. 2 zum UVPG genannten Nutzungs- und Schutzkriterien nicht gegeben. Der geplante Standort liegt nicht in einem der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Gebiete. Der Standort weist keine besonderen Qualitätskriterien auf. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Die beantragte Jahresentnahmemenge liegt im unteren Bereich der Entnahmemenge, die die Vorprüfung des Einzelfalls eröffnet. Die Dauer der Wasserhaltung zeitlich ist zeitlich begrenzt. Der Grundwasserspiegel wird sich aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse (durchlässiger Grundwasserleiter, vergleichsweise starker Grundwasserzustrom) in kurzer Zeit wieder auf ein natürliches Niveau einstellen. I Die Qualität des Grundwassers wird durch die Förderung und Wiederversickerung nicht verändert. Aufgrund dieser Aspekte konnte davon ausgegangen werden, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind; eine UVP ist deshalb nicht durchzuführen (§ 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG ).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt München
Untere Wasserrechtsbehörde
Frankenthaler Str. 5 - 9
81539
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | wasserrecht@lra-m.bayern.de |
Telefon: | +49 89 6221-0 |
Fax: | +49 89 6221-2278 |
URL: | https://www.landkreis-muenchen.de |
Datum der Entscheidung
15.04.2021