Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die BASF SE Ludwigshafen hat beantragt, ihre Anlage zur Abfallaufbereitung auf dem Werkgelände in Ludwigshafen, Bau K 314 / K 322, durch folgende Maßnahmen/Tätigkeiten wesentlich zu ändern: • Bereinigung der Genehmigungssituation durch Anpassung an die aktuellen Erfordernisse und Rechtsgrundlagen • Errichtung einer neuen Umfüllkabine mit Druckbehälterfüllung in Bau K 322 (als Ersatz für die bisherige Umfüllkabine) • Erweiterung des Positivkataloges um interne Abfälle und Konkretisierung durch Angabe der Tätigkeiten und Teilflächen • Wegfall der chemisch-physikalischen Behandlung (Behandlung reaktiver Abfälle durch Umsetzen / Auflösen) Die maximale Lagerkapazität bleibt unverändert. Die bisherige Angabe des Durchsatzes von 1600 t/a wird konkretisiert durch die maximale Behandlungskapazität von < 10 t/d. Für das Vorhaben war aufgrund § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. m. dessen Anlage 1 (Nr. 8.7.2.1) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433
Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle@sgdsued.rlp.de |
Telefon: | 06321 99-0 |
Fax: | 06321 99-2900 |
URL: | www.sgdsued.rlp.de |
Datum der Entscheidung
21.07.2021