Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Projektentwicklung Windpark Sulzbach-Laufen GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn, beabsichtigt auf den Flurstücken Nrn. 510, 1135/7, 1133/19, 1137, 1138, 1139, 1141, 1146/25, Gemarkung Sulzbach, sieben Windenergieanlagen des Typs Enercon E 160 EP 5 E3 mit einer Nabenhöhe von jeweils 166,6 m, einem Rotordurchmesser von 160,00 m, einer Gesamthöhe von 246,6 m und einer Nennleistung von 5560 kW zu errichten und zu betreiben. Die Anlagen sollen voraussichtlich in 2023 in Betrieb genommen werden. Für dieses Vorhaben wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nr. 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV beantragt. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Schwäbisch Hall. Mit Antragsabgabe hat die Antragstellerin bei der Genehmigungsbehörde die Durchführung der freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gem. § 7 Abs. 3 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) beantragt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG als zweckmäßig erachtet. Aus diesem Grund besteht für das geplante Vorhaben gem. § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG die UVP-Pflicht. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
LRA Schwäbisch Hall
Fachbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht - Untere Immissionsschutzbehörde
Karl- Kurz- Straße 44
74523
Schwäbisch Hall
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | Immissionsschutzbehoerde@lrasha.de |
Telefon: | 0791/755-0 |
Fax: | 0791/755-7539 |
URL: | https://www.lrasha.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
19.08.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
28.07.2022 - 28.07.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
11.04.2022 - 11.05.2022