Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Durch das Betriebsgelände der Weiher GmbH & Co. KG verläuft ein kleiner Bach der einen Zubringer bzw. Seitenbach des Kaltenbachs darstellt. Im Bereich des Betriebsgeländes existiert bereits eine genehmigte Überfahrt in Form eines Rohrdurchlasses DN 2000 über das Gewässer (oberhalb der hier beantragten Überfahrt). Ebenfalls existiert eine Brücke welche dazu dient, dass die Werkshalle umlaufend angefahren und beschickt werden kann. Die bestehende Brücke über das Gewässer ist aufgrund dauerhaften Setzungen baufällig und es ist damit zu rechnen, dass eine betriebssichere Überfahrt nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Antragsteller plant daher die Herstellung einer neuen Überfahrt über den Bach im Bereich zwischen der schon bestehenden Überfahrt und der noch bestehenden Brücke. Durch den neuen Standort kann auch die Zufahrt zur Werkshalle und damit zusammenhängende Betriebsprozesse optimiert werden. Die neue Überfahrt soll ähnlich der oberhalb bestehenden Überfahrt aus dem Jahr 2010 in Form eines Rechteckdurchlasses DN 2000 mit dem Einbau einer naturnahen Sohlsubstratschicht hergestellt und betrieben werden. Die neue Überfahrt wurde auf einer Länge von 15 Metern beantragt. Aufgrund der Auswirkungen von Verrohrungen auf das Gewässer sind Verrohrungen auf ein unbedingt notwendiges Maß zu reduzieren. Daher wurde nach Rücksprache mit dem Antragsteller die Länge der neuen geplanten Überfahrt auf 10 Meter reduziert, um den Eingriff ins Gewässer so gering wie möglich zu halten. Die Länge von 10 Metern ist für eine betriebliche Überfahrt ausreichend. Nach Fertigstellung der neuen Überfahrt wird die bestehende Brücke rückgebaut.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-oa.bayern.de
Telefon: +49 8321 612-0
Fax: +49 8321 612-373
URL: http://www.oberallgaeu.org

Datum der Entscheidung

24.09.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bek. Vorprüfung UVP 13.18.1 ( Bek. Vorprüfung UVP 13.18.1.pdf )