Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Lausitz Energie Bergbau AG hat mit Schreiben vom 30.03.2021, ergänzt mit Schreiben vom 30.08.2022, 08.09.2022 und 18.10.2022 die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023 – 2044 beantragt. Der Antrag umfasst folgende Gewässerbenutzungen: - Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG) in einer Höhe von max. 121 Mio. m³/a - Einleitung des gehobenen Grundwassers in Gewässer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) - Absenken und Umleiten von Grundwasser im Zusammenhang mit der Dichtwand Jänschwalde (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 WHG). Die Gewässerbenutzungen dienen der planmäßigen Fortführung der Kohlegewinnung bis 2023 sowie der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaues Jänschwalde. Demnach ist für die Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft ein Zeitraum bis voraussichtlich 2044 angesetzt. Aus insbesondere geotechnischen Gründen ist während der Zeit der Wiedernutzbarmachung einschließlich der Flutung der Bergbaufolgeseen auch nach Ablauf der zeitlichen Befristung der derzeit gültigen Wasserrechtlichen Erlaubnis die Entnahme von Grundwasser, Fortleitung und Einleitung von Grubenwässern bei gleichzeitiger kontinuierlicher Reduzierung der Fördermengen notwendig. Von den Auswirkungen des Vorhabens sind Flächen der Stadt Guben, der Gemeinde Schenkendöbern, des Amtes Peitz, der Gemeinde Jänschwalde sowie der Gemeinde Tauer betroffen. Gemäß § 6 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen von 10 Mio. m³ oder mehr Wasser bei Neuvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das beantragte Vorhaben der LE-B erfüllt diese Anforderungen, so dass im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren die UVP durchzuführen ist. Die zuständige Behörde für die Durchführung des Verfahrens und die Entscheidung über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR). Die Vorhabensträgerin hat dafür entscheidungserhebliche Unterlagen zu den Umweltauswirkungen vorgelegt: - Erläuterungsbericht inkl. allgemeinverständlicher nichttechnischer Zusammenfassung und einem Maßnahmen- und Monitoringkonzept - Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) - Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (AFB) - Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie - Fachbeitrag Altlasten - Ergänzende FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den Wirkpfad Grundwasserwiederanstieg
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Dezernat 42 Planfeststellungen Bergbau
Inselstraße 26
03046
Cottbus
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | LBGR-Dez42@lbgr.brandenburg.de |
Telefon: | +49 355 48640 100 |
Fax: | +49 355 48640 110 |
URL: | https://www.lbgr.brandenburg.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
23.11.2022 - 22.12.2022