Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatzneubau der Brücke der Kreisstraße N 4 (Frankenschnellweg) über die Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal und die Südwesttangente im Bereich des Kreuzes Nürnberg-Hafen. Das neue Brückenbauwerk ist an Ort und Stelle des existierenden Bauwerks und wie dieses mit zwei getrennten Überbauten geplant. Die Gesamtstützweite des neuen Brückenbauwerks beträgt 320 m. Im Zuge des Vorhabens werden auch drei Rampen im Bereich bzw. unmittelbarer Nähe des Brückenbauwerks erneuert, die die N 4 mit der Südwesttangente verbinden. Die betroffene Rampe West (Fahrbeziehung Fürth – Nürnberg-Hafen) wird zurückgebaut und nahezu in bestehender Lage neu errichtet. Die Rampen Ost (Fahrbeziehung Fürth – Nürnberg-Innenstadt) und Nordost (Fahrbeziehung Nürnberg-Hafen – Fürth) werden ebenso zurückgebaut und ersetzt, wobei sich der Verlauf dieser Rampen gegenüber dem heutigen Zustand in gewissem Maß verändert. Die N 4 wird im Zuge des Vorhabens auf einer Länge von ca. 850 m baulich umgestaltet, wobei ihre Lage nicht verändert wird. Der insoweit betroffene Bereich beginnt ca. 250 m südlich des Main-Donau-Kanals und endet etwa 860 m nördlich hiervon. Im Bereich des Brückenbauwerks entfällt gegenüber dem heutigen Zustand in jede Fahrtrichtung ein durchgehender Fahrstreifen. Die Richtungsfahrbahn der N 4 in Richtung Nürnberg-Innenstadt weist nach der Planung im Vorhabensbereich zwei Fahrstreifen auf. Für die Richtungsfahrbahn in Richtung Nürnberg-Hafen ist zwischen dem nördlichen Ende des vom Vorhaben betroffenen Abschnitts der Straße bis zur Einmündung der Rampe West nur noch ein Fahrstreifen vorgesehen; südlich der Einmündung dieser Rampe sind zwei Fahrstreifen geplant. Das im Bereich der von der Planung umfassten Straßenflächen anfallende Niederschlagswasser wird zukünftig größtenteils gefasst und mit Hilfe von Sedimentationsanlagen gereinigt, bevor es in den Schwarzengraben bzw. den Main-Donau-Kanal abgeleitet wird. Im Übrigen wird das anfallende Regenwasser vor Ort versickert. Die Bauzeit des Vorhabens wird von der Vorhabensträgerin auf gut vier Jahre veranschlagt. Während der baulichen Abwicklung des Vorhabens sind nach den von der Vorhabensträgerin durchgeführten Untersuchungen Verkehrsverlagerungen innerhalb des städtischen Straßennetzes zu erwarten. Insgesamt wurden 37 Straßenabschnitte von der Vorhabensträgerin ermittelt, auf denen es bedingt durch die Bautätigkeiten zeitweilig zu Verkehrszunahmen kommen kann. Auf insgesamt 25 dieser Straßenabschnitte kommt es nach den Untersuchungen der Vorhabensträgerin für jeweils eine gewisse Zeit zu einer erstmaligen oder nochmals gesteigerten Überschreitung von Schwellenwerten, die die in der Rechtsprechung als Grenze der verfassungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle bzgl. Lärmimmissionen angesehen werden. Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in den Gemarkungen Eibach und Gibitzenhof (Stadt Nürnberg) beansprucht. Eine naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme ist ca. 3 km vom Vorhabensstandort entfernt an der Wiener Straße (zwischen dem Hafen Nürnberg und dem Nürnberger Reichswald) geplant. Hierbei handelt es sich um eine Ökokontofläche der Stadt Nürnberg.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522
Ansbach
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-mfr.bayern.de |
Telefon: | +49 981 53-0 |
Fax: | +49 981 53-1206 |
URL: | http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
23.08.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.05.2023 - 14.06.2023
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.05.2022 - 02.06.2022