Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Rohstoffverwertung Reutlingen GmbH & Co. KG hat am 24.07.2025, zuletzt ergänzt am 29.02.2026 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung wegen Erhöhung der Lager- und Behandlungsmengen einschließlich wasserrechtlicher Eignungsfeststellung für eine Spänehalle am Standort Sondelfinger Straße 8, 72760 Reutlingen (Flurstück-Nummern 6888/1, 6888/3, 6888/5) beantragt. Für die Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen bei Eisen oder Nichtei-senschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerkapazität von 1.500 t oder mehr bedarf es nach Nummer 8.7.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG. Das oben genannte Vorhaben umfasst die Erhöhung der zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten, ein-schließlich Autowracks von 1.200 t auf 2.500 t, sodass vorliegend eine allgemeine UVP-Vorprüfung durchzuführen war.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen

Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de
Telefon: 07071 757-0
Fax: 07071 757-3190
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx

Datum der Entscheidung

29.04.2026