Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Rohstoffverwertung Reutlingen GmbH & Co. KG hat am 24.07.2025, zuletzt ergänzt am 29.02.2026 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung wegen Erhöhung der Lager- und Behandlungsmengen einschließlich wasserrechtlicher Eignungsfeststellung für eine Spänehalle am Standort Sondelfinger Straße 8, 72760 Reutlingen (Flurstück-Nummern 6888/1, 6888/3, 6888/5) beantragt. Für die Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen bei Eisen oder Nichtei-senschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerkapazität von 1.500 t oder mehr bedarf es nach Nummer 8.7.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG. Das oben genannte Vorhaben umfasst die Erhöhung der zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten, ein-schließlich Autowracks von 1.200 t auf 2.500 t, sodass vorliegend eine allgemeine UVP-Vorprüfung durchzuführen war.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072
Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland
| E-Mail: | poststelle@rpt.bwl.de |
| Telefon: | 07071 757-0 |
| Fax: | 07071 757-3190 |
| URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx |
Datum der Entscheidung
29.04.2026
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