Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Genesis Umwelt Consult GmbH hat für die Sanierung und Erweiterung des Neuen Gymnasiums Nürnberg auf Grundstücken Fl.-Nrn. 164/2 und 164/14 Gemarkung je Gleißhammer (Weddigenstraße 21) die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser (Bauwasserhaltung) und die Einleitung des Wassers in den Fischbach gemäß Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 Abs. 1 Nr. 3 BayWG beantragt. Im wasserrechtlichen Verfahren war aufgrund der erwarteten Ableitmenge von > 100.000 m³/a im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG). Bei der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 7 Abs. 1 UVPG handelt es sich um eine summarische Vorschau aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter haben kann, die bei einer Zulassungsentscheidung gem. § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Das Vorhaben liegt • im Stadtgebiet Nürnberg, einem Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte (Nr. 2.3.10 der Anlage 3 zum UVPG), • im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Fischbachs (Nr. 2.3.8 der Anlage 3 zum UVPG) und • in direkter Nähe zum dem Baudenkmal „Schulkomplex und Wohnhaus Neues Gymnasium“ (Nr. 2.3.11 der Anlage 3 zum UVPG). Auf Grundlage der Unterlagen zur Beantragung des Vorhabens und damit verbundenen allgemeinen UVP-Vorprüfung sowie der dem Umweltamt vorliegenden Kenntnisse zum Vorhabenstandort, kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien die geplante Bauwasserhaltung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter aus § 2 Abs. 1 UVPG haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht somit nicht. Für das Vorhaben wird daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Ergebnis dieser allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls wird gem. § 5 Abs. 2 UVPG auf der Internetseite des Umweltamtes und dem bayerischen UVP-Portal bekanntgemacht. Die Feststellung, dass keine UVP-Pflicht besteht, ist nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umweltamt
Stadt Nürnberg
John, Katja, Frau
Bauhof 2
90402
Nürnberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | katja.john@stadt.nuernberg.de |
Telefon: | +49 911 231-21 09 |
Fax: | +49 911 231-2583 |
URL: | https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/ |
Datum der Entscheidung
13.12.2023