Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, vertreten durch die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart, hat für das o.g. Straßenbauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwal-tungsverfahrensgesetz (LVwVfG), §§ 3 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer nördlichen Umfahrung des Stadtteils Enzweihingen der Stadt Vaihingen/ Enz im Zuge der B10. Die Strecke wird einbahnig mit 2 Fahrstreifen auf einer Länge von rd. 2,6 km kreuzungsfrei geführt. Die erforderlichen Anschlussstrecken ergeben zusammen zusätzlich eine Länge von rd. 2,6 km. Die Neubaustrecke der B10 beginnt nordwestlich des Stadtteils Enzweihingen auf der bestehenden B10 vor der heutigen Einmündung der K1648. Der Anschluss an die K1648 erfolgt kreuzungsfrei über Ein- und Ausfädelungsstreifen und Rampen von und zur neuen B10 mit jeweils lichtsignalgeregelten Knotenpunkten. Die Verbindung der K1648 von Vaihingen nach Enzweihingen wird mit einem Brückenbauwerk über die neue B10 direkt neben der Bahntrasse sichergestellt. Im weiteren Verlauf verlässt die Trasse die bestehende B10 und quert die Enz mit einer 170 m langen Brücke und führt dann entlang der nördlichen Bebauung von Enzweihingen weiter über das Gelände der ehemaligen Firma Kienle & Spieß bis zum Strudelbach. Dieser wird mit einer rd. 180 m langen Brücke überquert. Auf Höhe der heutigen Einmündung der K1685 erfolgt die ebenfalls kreuzungsfreie Anbindung der neuen B10 an die K1685 Richtung Enzweihingen und Oberriexingen über Ein- und Ausfädelungsstreifen, Verbindungsrampen und unsignalisierten Einmündungen. In dem Zuge überquert die neue B10 die K1685 mit einem Brückenbauwerk und mündet an-schließend wieder in die bestehende B10 im Bereich der „Enzweihinger Steige“ ein. Zudem sind landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen, um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren. Hierzu gehören z.B. der Rückbau versiegelter Flächen, die Revitalisierung der Enz und des Enzaltarms und die Förderung auetypischer Lebensräume, Pflanzungen von Obstbäumen, die Schaffung eines Ersatzhabitats für Mauer- und Zauneidechsen, die Umsiedlung eines Vorkommens des Eremiten (Juchtenkäfer) und das Anbringen von Nisthilfen. Dabei befindet sich eine der Maßnahmen auf dem Gebiet von Unterriexingen und damit auf der Gemarkung der Stadt Markgröningen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21
70565
Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rps.bwl.de |
Telefon: | 0711 904-0 |
Fax: | 0711 904-11190 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
20.05.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
31.08.2020 - 30.09.2020
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
28.07.2020 - 29.07.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
19.06.2017 - 18.07.2017