Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 S. 2-6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG) Die Firma Lenze Operations GmbH, Hans-Lenze-Straße 1, 32699 Extertal, beantragt die Errichtung und Betrieb von drei Flüssiggas-Lagerbehältern am Standort Hans-Lenze-Straße 1, 32699 Extertal, Gemarkung Asemissen, Flur 4, Flurstücke 308. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalt nach § 4 des BImSchG i. V. mit den Nrn. 9.1.1.2 V des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). Die Anlage ist in der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG, Nr. 9.1.1.3 Spalte 2) als Vorhaben genannt, für das eine stand-ortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 S. 2-6 UVPG auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin durchzuführen ist. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurde festgestellt und entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, so dass gem. § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 S. 2-6 keine UVP-Pflicht besteht. Die Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Hier war insbesondere die Lage des Vorhabens in dem Wasserschutzgebietes „Extertal-Bösingfeld“zu beachten. Im Ergebnis war keine Betroffenheit der fraglichen Schutzgebiete festzustellen. Nach den behördlich geprüften fachgutachterlichen Unterlagen sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären, nicht zu erwarten. Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 5 Abs. 2 S. 1ff UVPG der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Lippe

Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@kreis-lippe.de
Telefon: 05231-62-0
Fax: 05231-62-1010
URL: www.kreis-lippe.de