Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Flurneuorndnungsverfahren Remchingen-Nöttingen (A8) ist eine Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG zur Anpassung der Ausbauweise eines Weges erforderlich geworden. Ein geplanter Rasengitterweg soll zum Großteil als Grünweg und nur in einem kleinen, stark genutzten Teilbereich in Asphalt ausgebaut werden. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten. Der Eingriff in das Schutzgut Boden kann minimiert werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Karlsruhe
LRA Enzkreis
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Sachgebiet Flurneuordnung
Ritterstraße 28 - 30
76137
Karlsruhe
Postfach 2544
76013 Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnung@enzkreis.de |
Telefon: | (0721) 3559-104 |
Fax: | (0721) 3559-101 |
URL: | https://www.enzkreis.de |
Datum der Entscheidung
15.03.2023