Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Hermann Trollius GmbH hat mit Antrag vom 02.06.2017, eingegangen am 12.06.2017 gemäß § 16 BImSchG die Erweiterung des Steinbruches in Lauterhofen um 65,38 ha auf die Grundstücke mit den FlNrn. bzw. Teilflächen der FlNrn. 3350, 3352 (Weg), 3353, 3356 – 3358, 3360, 3362 – 3367, 3371 – 3390, 3392 (Weg), 3493 (Weg), 3497 – 3499, 3500, 3501, 3501/1 (Weg), 3502 – 3505, 3505/1, 3506 (Weg), 3507 (Straße), 3515, 3517, 3518, 3519, 3520, 3521 (Weg), 3522 der Gemarkung Lauterhofen, Markt Lauterhofen beantragt. Das Vorhaben bedarf einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), da die Errichtung und der Betrieb eines Steinbruches mit einer Abbaufläche von 25 ha oder mehr (auch kumulierende Vorhaben) in Anlage 1 zum UVPG mit der Kennzeichnung X in Spalte 1 unter Nr. 2.1.1 erfasst ist. Der bisher genehmigte Steinbruch hat bereits eine Fläche von ca. 63 ha, wobei zum damaligen Zeitpunkt keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde. Als kumuliertes Vorhaben wird die Grenze bei Weitem überschritten, wobei allein schon die Erweiterungsfläche mit 65,38 ha die Grenze für eine UVP-Pflicht überschreitet. Die hierbei zu beachtenden Verfahrensschritte richten sich nach Abschnitt 2 des UVPG, wonach die Behörden mit umweltbezogenen Aufgaben zu beteiligen sind und die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen anzuhören ist. Eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen nach § 24 UVPG ist zu erstellen; deren Bewertung hat in der Genehmigungsentscheidung zu erfolgen (§ 25 UVPG). Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. hat die Auswirkungen des Vorhabens nach § 20 Abs. 1b Satz 1 der 9. BImSchV bewertet und führt als zuständige Genehmigungsbehörde die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz
SG 45 - Technischer Umweltschutz/Staatliches Abfallrecht
Nürnberger Str. 1
92318
Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@landkreis-neumarkt.de |
Telefon: | +49 9181 470-1207 |
Fax: | +49 9181 470-6707 |
URL: | http://www.landkreis-neumarkt.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
30.09.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
25.10.2017 - 25.10.2017
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.07.2017 - 11.08.2017